Der Erwerb und Besitz kinderpornografischen Bild- oder Videomaterials kann nach Erwachsenenstrafrecht mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr geahndet werden. Dies erfuhr kürzlich ein 20-Jähriger, der sich wegen dieses Vorwurfs vor dem Bad Kissinger Amtsgericht zu verantworten hatte. Da er zu den beiden Tatzeitpunkten aber noch Jugendlicher und Heranwachsender sowie nicht vorbestraft war, kam er noch nach Jugendstrafrecht mit einer Geldauflage von 1800 Euro davon.
Bad Kissingen