Die Deponieverordnung des Bundes von 2002 sieht nämlich künftig für Erdaushubdeponien strenge Auflagen vor. Nach einer Übergangsfrist (bis Juli 2009) müssen die Bürgermeister im Landkreis für ihre Deponien eine Entscheidung treffen. Weil die Deponieverordnung auf eine EU-Richtlinie zurückgeht und es offenbar jedem Mitgliedstaat frei steht sich für oder gegen den Weiterbetrieb von Erdaushubdeponien zu entscheiden, wollen die Landkreis-Bürgermeister erreichen, dass im Bundestag über das Thema neu entschieden wird. Sie verfassten jetzt eine Resolution ans Bundesumweltministerium.
In der Marktgemeinde Burkardroth gab es bereits einen Ortstermin, bei dem Fachleute von Landratsamt und Wasserwirtschaftsamt erläuterten, was gemacht werden muss, wenn die Deponie auf Stangenrother Gemarkung stillgelegt wird. „Wir wollen sie aber weiterbetreiben“, sagt Bug. Die Müllhalde sei in den 80-er Jahren als Bauschuttdeponie für ein Volumen von 180 000 Kubikmeter genehmigt worden. Hausmüll sei dort nie zuvor abgelagert worden. Seit Anfang der 90-er Jahre werde nur noch Erdaushub verfüllt, sagt Bug.
Damals kamen nämlich die Bauschuttrecycling-Anlagen auf. Auch die Burkardrother schwenkten auf die Wiederaufbereitung des Bauschutts um. Das heißt, Bauschutt wird angenommen, aber nicht auf der Deponie eingelagert. In regelmäßigen Abständen wird eine Brecheranlage geordert und der Schutt zerkleinert. Dann kann man diesen Kleinmüll zum Wegebau verwenden. Burkardroth ist übrigens die einzige Landkreisgemeinde, die Bauschutt recycelt.
Was die Stangenrother Deponie angeht, ist die zurzeit bis zur Marge 110 000 Kubikmeter verfüllt. Weitere 70 000 Kubikmeter könnten laut Bescheid noch verfüllt werden, weiß der Bürgermeister. Wenn sie einmal voll ist, soll sie rekultiviert und dann geschlossen werden. „Darauf basieren unsere Wirtschaftlichkeitsberechnungen“, sagt Bug. „Und nun macht die EU uns einen Strich durch die Rechnung.“ Es sei eine Entscheidung „zum Nachteil für den ländlichen Raum“, findet Bug. Denn die Bürger würden sich nun zu Recht fragen, wohin sie ihren Bauschutt bringen sollen, wenn sie für einen Neubau das Fundament ausheben.
Die Burkardrother hoffen, dass sich im Bundestag etwas bewegen lässt und der Gesetzgeber Erdaushubdeponien künftig von solch starren Regelungen ausnimmt. Vielleicht gibt es auch die Möglichkeit einer Ausnahmeregelung, sinniert Bug. Denn ein Weiterbetrieb der Halde bei Stangenroth unter den jetzt gegebenen Bedingungen würde die Marktgemeinde teuer zu stehen kommen. Zunächst müssten Gutachten erstellt werden „und die könnten wir gar nicht bezahlen“, sagt Bug. Ganz abgesehen von der Tatsache, dass im Fall einer Gefährdung des Grundwassers eine teure Basisabdichtung vonnöten wäre.