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Checkliste des Parapsychologen Dr. Walter von Lucadou: Wie man Scharlatane erkennt

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Checkliste des Parapsychologen Dr. Walter von Lucadou: Wie man Scharlatane erkennt

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    Geistheilen bezeichnet ein spirituelles Behandeln von Krankheiten oder Körperschäden – mit den unterschiedlichsten religiösen, magischen oder esoterischen Methoden und Theorien. Das Spektrum reicht von Handauflegen, Gebetsheilen und Exorzismus über Besprechen, Schamanismus und Reiki. Die Wirksamkeit ist wissenschaftlich nicht nachgewiesen. Da die Bezeichnung „Heiler“ zudem nicht gesetzlich geschützt ist, tummeln sich auch Scharlatane unter den geschätzten 8000 Heilern in Deutschland. Der Parapsychologe Dr. Walter von Lucadou hat eine Art Checkliste erarbeitet, anhand derer man seriöse Anbieter oder eben Scharlatane erkennen kann.

    Vorsicht bei ...

    • Fixierung auf eine Person („Nur ich kann dir helfen“)

    • Fixierung auf eine Methode („Nur meine Methode kann dir helfen“)

    • Zurschaustellung von Erfolgen (Dankesschreiben aus aller Welt)

    • Universalanspruch („Ich kann jede Krankheit heilen“)

    • Immunisierungsargumente („Es klappt nicht, wenn du nicht glaubst“)

    • Bekämpfung anderer Verfahren/Therapien („Die Schulmedizin ist schlecht“)

    • Unrealistische Erwartungen wecken, Heilungsversprechen äußern („Es gibt keine Risiken und Nebenwirkungen; dann und dann bist du geheilt“)

    • Aufklärungsverweigerung („Das kann man nicht erklären, das musst du erfahren“)

    • Angstmachen („ich sehe da ein größeres Problem“)

    • Schweigegelübde („Sprich mit niemandem darüber“)

    • Überhöhte Preise (Barzahlung ohne Quittung)

    Gute Voraussetzung bei/wenn. . .

    • Professionalität (Ausbildung ist nachweisbar)

    • Methodenvielfalt (Nicht für jeden ist dasselbe gut)

    • Selbstkritik (Kenntnis der eigenen Möglichkeiten und Grenzen, Überweisung an andere Einrichtung)

    • Einbindung in berufständische Organisationen

    • Datenschutz, Vertraulichkeit

    • Therapievertrag (Therapieziele und Techniken werden angegeben)

    • Informiertes Einverständnis des Klienten wird dokumentiert

    • Zeitlimit der Behandlung wird festgelegt

    • Kostenvoranschlag über die Behandlung muss möglich sein

    • Rechnungsstellung (Keine Zahlung ohne Quittung)

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