Das Ausbluten des Mottener Gemeinderates geht weiter. Mittlerweile sind schon acht Gemeinderäte zurückgetreten. Sie alle gehören der Wählergruppe Motten an. Neben der stellvertretenden Bürgermeisterin Ute Becker sind es Alfons Erb, Guido Schreiner, Rudi Will, Manuel Mehler, Andrea Wirsing, Steffen Herbert und Thomas Statt.
Kein andere Alternative?
Ute Becker, sie war bislang stellvertretende Bürgermeisterin , betonte erneut, dass die Wählergruppe Motten keine andere Alternative mehr sah, da Gespräche mit Bürgermeisterin Katja Habersack nicht möglich seien und keine Ebene für eine weitere Zusammenarbeit gesehen werde.
„Vielleicht kann mit den Listennachfolgern eine neue und unbelastete Periode für Motten beginnen“, hofft Becker, der auch nach ihrem Rücktritt das Wohl der Gemeinde am Herzen liege.
Gespräche brachten keinen Erfolg
Dennoch ist sie überzeugt, dass ihr Rücktritt und der ihrer Kollegen richtig sei: „Ich kann jetzt wieder schlafen. Lange haben wir uns bemüht und gekämpft, uns für die Belange der Verwaltungsmitarbeiter stark gemacht, immer wieder das Gespräch und den Ausgleich mit der Bürgermeisterin gesucht. Letztlich sind wir abgeblitzt. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Verwaltung hat die Bürgermeisterin untersagt, mit uns Gemeinderäten zu sprechen, es wurde für sie nur noch schlimmer.“
Kündigungen des Stammpersonals
Sorgen macht sich Becker um die Zukunft der Gemeinde. Nicht nur, weil wichtige Projekte nicht angepackt werden, sondern weil das Personal in der Verwaltung fehle und mit neuen Bewerbungen qualifizierter Bewerber aufgrund der aktuellen Lage kaum zu rechnen sei. Erfahrenes Stammpersonal habe gekündigt oder befinde sich langfristig im Krankenstand. „Ich frage mich, wie die Geschäfte in der Verwaltung in Zukunft geführt werden können und wie das Vier-Augen-Prinzip gewahrt werden soll.“
Keine Beanstandungen
Bürgermeisterin Katja Habersack hatte die Rücktritte der weiteren Gemeinderäte der Wählergruppe Motten schon erwartet, sagt sie. Auf die Frage, ob und welche Fehler sie möglicherweise in der Vergangenheit machte, verweist Habersack auf die Ergebnisse der Überprüfung der Kommunalen Rechtsaufsicht am Landratsamt Bad Kissingen. „Es gab keine Beanstandungen.“ Die Wählergemeinschaft Motten hatte in drei Fällen die Kommunale Rechtsaufsicht eingeschaltet. Um welche Themen es sich konkret handelt, wollte Habersack nicht sagen, nur so viel, dass es nicht öffentliche Themen gewesen seien.
Durch das Ergebnis der Rechtsaufsicht sieht sich Habersack bestätigt. „Es wurden keine inhaltlichen Fehler gemacht. Damit wären die Vorwürfe der Wählergemeinschaft ausgeräumt.“
Bis Redaktionsschluss war die Rechtsaufsicht am Landratsamt Bad Kissingen nicht erreichbar.
Gab es persönliche Fehler?
Ob sie persönlich im menschlichen Umgang und der Art der Kommunikation Fehler machte, beantwortet Habersack ausweichend: „Rückblickend hätte man vielleicht auch anders reagieren können, das müssen aber beide Seiten zu einem späteren Zeitpunkt reflektieren.“ So habe sie im Moment noch keine Antwort, wie es so weit kommen konnte.
Was das von Becker beanstandete Vieraugen-Prinzip angeht, bestätigte Habersack, dass derzeit der Posten der Geschäftsführung und Kämmerei nicht besetzt sei. „Das Vier-Augen-Prinzip ist trotzdem sichergestellt. Die Gemeinde ist handlungsfähig.“
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