Zunächst wollte eine Kleinkunstbühne eröffnen, zuletzt war an eine Wiedereröffnung als Melodiecafe gedacht. Nachdem das Schneckeneck, welches auch als Disco Savoy noch vielen Besuchern in Erinnerung ist, wegen Klagen lärmbelästigter Nachbarn 1996 schließen musste, zogen sich die neuen Genehmigungsverfahren lange hin.
Doch als der mögliche Pächter Peter Göbel aus Thundorf die Auflagen aus dem Landratsamt in den Händen hielt, zog er sich zurück. Zwar war er sich von vornherein im Klaren, dass ein Weiterbetrieb wie in 40 Jahren klassischer Schneckeneck-Zeit nicht mehr möglich sein wird, doch, wie er es ausdrückte, "nur mit Kaffeekränzchen am Sonntag-Nachmittag" sah er keine Überlebenschance.
Er hatte gehofft, einmal monatlich eine "Sonderveranstaltung" durchführen zu können, bei der er den über 1000 Personen fassenden Saal auch richtig voll kriegen würde. Dies sei in anderen Landkreisen mit Musiklokalen in Wohngebieten auch durchaus üblich.
Zwar erlaube die nun vorliegende gaststättenrechtliche Genehmigung eine Öffnung quasi an jedem Tag, doch sei sie personell begrenzt, erlaube keinen Tanz und lediglich leise Hintergrundmusik. Damit könnten auch etwa angedachte Musical- oder Varieteveranstaltungen nicht durchgeführt werden.
Gegen diese Genehmigung "am untersten Rand des Ermessenspielraumes", so Peter Göbel, will er nicht weiter vorgehen, da er im Hinblick auf die Schaffung neuer Arbeitsplätze durchaus mehr Entgegenkommen erwartet hätte. Inzwischen hat er das Angebot einer Geschäftspartnerin angenommen und wird demnächst in Maßbach die Thetaerstube übernehmen. Auch Petra Hillenbrand, Inhaberin des Gesamtkomplexes weiß, dass es eine Wiederbelebung der alten Form nicht mehr geben wird und sucht deshalb einen neuen Interessenten, der die Geschäfte selbstständig führt. Sie selber ist mit dem Vertrieb von Aloe-Vera-Produkten ausgelastet, möchte die Immobilie aber unbedingt wieder dem angedachten Zweck zuführen. Im Gegensatz zu Göbel sieht sie aber sehr wohl im Bereich Theater, Comedy oder Musical weitgehende Nutzungsmöglichkeiten. Auch für die Vermietung für Hochzeiten, Betriebsfeiern und so fort sieht sie keine Probleme. Traditionell als ausgelassene Feiertage des bayerischen Kulturgutes manifestierte Tage wie Fasching oder Kirchweih würden konform zum Gaststättengesetz auch in Wohngebieten lautere Musik zulassen, ist sich Petra Hillenbrand darüber hinaus sicher. Ohnehin sei es Gaststätten erlaubt, zwölf Mal im Jahr musikalische Veranstaltungen durchzuführen.
Eingedenk des empfindlichen Verhältnisses zu einigen Nachbarn hält sie es aber nicht für sinnvoll, auf dieses Recht zu pochen. Überhaupt sei es ihr wichtig, einen Weiterbetrieb im Einvernehmen mit den angrenzenden Anwohnern gestalten zu können. Kernstück in ihren Überlegungen wäre ohnehin vorrangig ein Melodiecafe, welches bei freiem Eintritt und moderaten Essens- und Getränkepreisen die Möglichkeit zum Schwelgen in alten Zeiten erlaubt.