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BAD KISSINGEN: Gericht: Aufruf zur Bewaffnung keine Satire

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Gericht: Aufruf zur Bewaffnung keine Satire

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    Mit seiner Klage gegen den Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse durch das Landratsamt ist ein Kissinger vor dem Verwaltungsgericht Würzburg gescheitert.
    Mit seiner Klage gegen den Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse durch das Landratsamt ist ein Kissinger vor dem Verwaltungsgericht Würzburg gescheitert. Foto: Foto: Farkas

    Ist es Satire, wenn man in einem Leserkommentar zu Medienberichten über einen brutalen Raub online schreibt „Kopftreten. Wegen einer Sonnenbrille. Beliebt bei Irakern und anderen Arschlöschern. Bewaffnet Euch.“? Das Verwaltungsgericht Würzburg glaubt das nicht. Unter anderem deshalb wies es am Donnerstag drei Klagen eines Kissingers ab.

    Das Landratsamt hatte seine Waffenbesitzkarten, seine Waffenhandelserlaubnis und seine sprengstoffrechtliche Erlaubnis widerrufen. Für die Behörde war angesichts mancher selbst aus Sicht des Klägeranwalts „unglücklicher“ Posts die waffenrechtlich jeweils notwendige Zuverlässigkeit bei dem Sportschützen nicht mehr gegeben.

    Mit Leserkommentaren in Onlineauftritten von Medien sowie im Sozialen Netzwerk Facebook trat der Mann bereits vielfach in Erscheinung. Vor Gericht ging es jetzt hauptsächlich um solche, an deren Ende er jeweils dazu aufrief, sich zu bewaffnen.

    „Total gegen Gewalt“

    Dem Gericht erzählten der Waffenhändler und Sportschütze sowie sein Anwalt dazu, er sei „total gegen Gewalt“. Wenn er im Internet auf Nachrichten stoße, die ihn empören, verschaffe sich diese Empörung eben manchmal Luft durch entsprechende Posts. Da neige er dann auch zu Sarkasmus. Sein Mandant habe „letztlich nichts anderes getan, als auf die Möglichkeit einer legalen Bewaffnung hinzuweisen“, erklärte der Anwalt dazu.

    Die Richter überzeugten beide nicht. Aus dem Aufruf zur Bewaffnung vermochten sie keine Satire herauszulesen. Zumal der Kläger schließlich als möglichen Hintergrund seiner Bewaffnungs-Empfehlung auch noch einen Vorfall nannte, bei dem ein Familienmitglied zu Schaden gekommen sei.

    Diese Auffassung hatte sich bereits vor der Verhandlung am Donnerstag in Würzburg angedeutet. Denn der Sportschütze und Waffenhändler hatte seine Klage auch mit einem Eilantrag verbunden. Der war aber nach summarischer Prüfung nicht nur vom Verwaltungsgericht Würzburg sondern in zweiter Instanz auch bereits vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zurückgewiesen worden.

    Der Anwalt stellte vor allem den Bezug des Aufrufs „Bewaffnet euch“ zu Schusswaffen und zu ihrer „missbräuchlichen Verwendung“ in Frage. Er habe, so der Kläger, damit lediglich zu einem Gasspray oder einer Schreckschusswaffe raten wollen. Dieser Angabe widersprachen die Vertreter des Landratsamtes vehement. Der Mann habe Schusswaffen zumindest nicht ausgeschlossen.

    Nicht punkten konnte der Anwalt darüber hinaus mit dem Hinweis. die Aussagen des Kissingers seien vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Dieses Recht wollte ihm das Landratsamt gar nicht beschneiden. Thema waren vielmehr die Rückschlüsse, die aus seinen Meinungsäußerungen auf die vom Waffenrecht geforderte Zuverlässigkeit zu ziehen sind.

    Wenn das Landratsamt „Bedenken gegen die persönliche Eignung“ für den Waffenbesitz habe, so der Anwalt, könne es von dem Mann ja ein Fachzeugnis verlangen. Die Eignung, ein Kriterium im Waffenrecht, das festlegt, dass man zum Waffenbesitz geistig und körperlich in der Lage sein muss, hatte das Landratsamt aber gar nicht in Frage gestellt.

    Eine ausführliche Begründung für seine Entscheidung gab das Gericht am Donnerstag noch nicht. Das schriftliche Urteil ist in ein paar Wochen zu erwarten.

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