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Landkreis Bad Kissingen: Gesetz zu 24/7-Läden: Bürgermeister schließen sich zusammen

Landkreis Bad Kissingen

Gesetz zu 24/7-Läden: Bürgermeister schließen sich zusammen

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    Die Bürgermeister Michael Kastl (Münnerstadt), Daniel Wehner (Burkardroth), Matthias Klement (Maßbach) und Johannes Krumm (Elfershausen) haben sich mit weiteren Bürgermeistern zusammengetan.
    Die Bürgermeister Michael Kastl (Münnerstadt), Daniel Wehner (Burkardroth), Matthias Klement (Maßbach) und Johannes Krumm (Elfershausen) haben sich mit weiteren Bürgermeistern zusammengetan. Foto: René Rupprecht, Gabriele Sell, Heike Beudert, Hilmar Ruppert

    Derzeit erarbeitet der Freistaat ein neues Ladenschlussgesetz für Bayern. Dieses regelt nun auch rechtssicher, unter welchen Bedingungen ein 24/7-Laden wie beispielsweise Tante Enso, aber auch Tante M, Teo, oder ähnliche, geöffnet haben dürfen: Dies ist nur bis 150 Quadratmeter erlaubt. Die meisten Tante Enso Läden sind größer. 

    In einer Pressemitteilung teilt das Unternehmen nun mit: Um die ländliche Versorgung in Bayern zu stärken und zu erhalten, und auch, um die aktuell bestehenden Versorgungsangebote durch Tante Enso aufrechtzuerhalten, haben mehrere bayrische Gemeinden ein Bündnis gegründet.

    Bündnis zur Stärkung und Aufrechterhaltung der ländlichen Versorgung in Bayern

    • Markt Elfershausen (Lkr. Bad Kissingen)
    • Stadt Münnerstadt (Lkr. Bad Kissingen)
    • Markt Maßbach/ Poppenlauer (Lkr. Bad Kissingen)
    • Markt Burkardroth/Premich (Lkr. Bad Kissingen)
    • Gemeinde Wollbach (Lkr. Bad Neustadt a.d. Saale) 
    • Gemeinde Hohenroth (Lkr. Bad Neustadt a.d. Saale)
    • Gemeinde Bruckberg (Lkr. Landshut) Gemeinde Frauenau (Lkr. Regen)

    Das Bündnis fordert laut Pressemeldung eine Privilegierungsregelung im geplanten bayrischen Ladenschlussgesetz. Im ländlichen Raum müsse es die Möglichkeit geben, eine Ausnahme von der 150-Quadratmeter-Begrenzung zu machen. Um Unterversorgung zu verhindern (kein klassischer Supermarkt im Ort und im direkten Umfeld), müsse die Flächenbegrenzung auf bis zu 399 Quadratmeter für Ortschaften in ländlichen Regionen erweitert werden. 

    Begründung der Privilegierungsregelung 

    Die Begründung für die Privilegierungsregelung im geplanten Gesetz beruht auf folgenden maßgeblichen Tatbeständen:

    1. Notwendigkeit einer Vollversorgung im Ort
    2. Gewährleistung der Barrierefreiheit im Geschäft
    3. Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen gemäß Art. 72 Abs. 2 GG
    4. Strukturelle Themen und Wettbewerbsbetrachtung

    Acht Gemeinden und eine Petition

    Aktuell sind acht Gemeinden am Bündnis beteiligt. In einem Schreiben des Bündnisses an den bayrischen Gemeindetag heißt es: "In unseren Orten stehen wir vor großen Herausforderungen, rund um die Daseinsvorsorge und unserem Bemühen, gemäß Art. 72 Abs. 2 GG gleichwertige Lebensbedingungen herzustellen." Mit digitalen Supermärkten von Tante Enso sei es bald möglich oder bereits möglich, die Vollversorgung mit Produkten des täglichen Bedarfs zu realisieren. "Der aktuelle Entwurf für die Regelung der Mini-Supermärkte gefährdet den Fortbestand der bereits fünf betriebenen Standorte und verhindert gegebenenfalls die Eröffnung der nächsten drei Standorte ", so das Bündnis weiter.

    Weitere 26 Standorte in Bayern sind laut dem Unternehmen gerade in der Prüfung. Das Bündnis beantragt die Einbringung einer Privilegierungsregelung im geplanten Gesetz. Mit einer Petition werde das Vorhaben landesweit unterstützt.

    Bürgermeister Klement: Personalarbeitszeiten relevant

    In Poppenlauer ein Tante-Enso-Laden entstehen. Maßbachs Bürgermeister Matthias Klement ( CSU ), betont, dass das neue Ladenschlussgesetz die digitalen Kleinstsupermärkte erstmals überhaupt gesetzlich regelt. "Aktuell werden sie als reine Warenautomaten gesehen, was sie definitiv nicht sind. Leider beschränkt man die Ladenfläche auf 150 Quadratmeter. Das führt bei Läden wie unserem zukünftigen Markt zu Problemen, weil die Verkaufsfläche deutlich größer geplant ist." Er erklärt: "Für mich persönlich ist entscheidend, dass außerhalb der allgemeinen Ladenöffnungszeiten kein Personal vor Ort ist. Damit ist für mich unerheblich, ob der Laden 100 oder 300 Quadratmeter hat." Klement ist sich sicher, rechtskonforme Lösungen zu finden, die zu einer 24/7-Nutzung und auf der gesamten Ladenfläche führen.

    Johannes Krumm: Lebensqualität für alle enorm verbessert

    Der Bürgermeister von Elfershausen, Johannes Krumm (parteilos), blickt auf die Versuche, die Nahversorgung nach Schließen der Tante-Emma-Läden wieder herzustellen. Meist sei dies an geringen Verkaufszahlen, Personalkosten, Auflagen und der zu geringen Marge auf die Produkte gescheitert. Tante Enso biete ein Konzept, das auf dem Land funktioniere. "In unserem Ort hat sich seit der Eröffnung  die Lebensqualität für alle Generationen enorm verbessert", so Krumm. Die Älteren unternähmen mehrere kleinere Einkäufe in der Woche, haben Bewegung und soziale Kontakte. Für die Jugend sei es "cool, stetig die Möglichkeit zum Einkaufen zu haben". Vom Schichtarbeiter bis zur Krankenpflegekraft biete das Konzept für alle Vorteile. "Die Zeiten ändern sich stetig und vielleicht ist es jetzt an der Zeit, im ländlichen Raum Anreize für mehr Attraktivität zu schaffen, um die Jugend zu halten und die Lebensbedingungen für die Landbevölkerung grundlegend zu verbessern."

    Doch: nicht unter allen Bedingungen sei es möglich, einen solchen Laden wirtschaftlich zu betreiben. Krumm führt aus: "Ich möchte an die Politik in München appellieren, diese Überlegungen mit einzubeziehen, mit Bedacht zu handeln und Neues zu wagen".

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