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Hammelburg: Landkreis Bad Kissingen: Hier parken Autos mit E-Kennzeichen künftig kostenlos

Hammelburg

Landkreis Bad Kissingen: Hier parken Autos mit E-Kennzeichen künftig kostenlos

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    Die Höchstparkdauer in der Hammelburger Innenstadt beträgt eine Stunde. Diese ist für die Besitzer eines Elektrofahrzeuges mit E-Kennzeichen künftig kostenfrei.
    Die Höchstparkdauer in der Hammelburger Innenstadt beträgt eine Stunde. Diese ist für die Besitzer eines Elektrofahrzeuges mit E-Kennzeichen künftig kostenfrei. Foto: Milena Meder

    2806 Fahrzeuge sind im Landkreis Bad Kissingen aktuell mit einem E-Kennzeichen unterwegs (Stand: 17. März 2025). Davon sind 821 im Altlandkreis Hammelburg zugelassen, 343 davon fallen auf die Stadt. 

    Ärgern dürften sich gerade allerdings vor allem die Besitzer der etwa 420 im Landkreis berechtigten Fahrzeuge, die sich bei der Anmeldung gegen den Zusatzbuchstaben „E“ auf dem Kennzeichen entschieden haben, denn: Anfang Dezember vergangenen Jahres hatte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann gute Nachrichten für alle Besitzer eines Elektrofahrzeuges.

    Ab April 2025 dürfen Autos mit einem „E“ am Ende des Kennzeichens auf öffentlichen Parkplätzen in Bayern bis zu drei Stunden kostenlos parken .

    Wie die neue Regelung umgesetzt wird

    „Wir haben uns für eine unbürokratische und pragmatische Lösung entschieden, die bayernweit einheitlich gilt, um E-Fahrzeuge attraktiver zu machen, gerade in Ballungsräumen“, betonte der Minister in einer Pressemitteilung Anfang Dezember.

    Laut Herrmann reicht es für die Gebührenbefreiung, beim Parken auf öffentlichen Parkflächen eine entsprechend auf den Parkbeginn eingestellte Parkscheibe hinter die Windschutzscheibe zu legen.

    Alternativ sei auch denkbar, dass Kommunen ihre Parkautomaten umstellen, sodass der E-Autofahrer für bis zu drei Stunden ein kostenloses Ticket ziehen kann. Zudem können Park-Apps ein Zusatzfeld anbieten, damit für E-Autos die ersten drei Stunden Parken kostenlos sind.

    Kostenloses Parken in Hammelburg

    Folgen hat diese Regelung selbstverständlich auch für die öffentlichen Stellplätze im Landkreis. Laut Parkgebührenverordnung vom 5. Juli 2023 beträgt die Höchstparkdauer in der Hammelburger Innenstadt eine Stunde (Zone I) beziehungsweise zwei Stunden (Zone II). 

    Der Bereich I im Sinne dieser Verordnung betrifft laut Pressesprecherin Heike Gnerlich den Kernbereich in der Innenstadt und erfasst folgende Straßenzüge:

    • Die Kissinger Straße vom Anwesen Nummer 29 bis zur Marktplatzkreuzung beidseitig,
    • die Bahnhofstraße von der Einmündung Langer Graben bis zur Marktplatzkreuzung beidseitig,
    • die Kirchgasse von der Von-Hess-Straße bis zur Marktplatzkreuzung beidseitig,
    • der Buttenmarkt, der Viehmarkt und die Spitalgasse.

    „Der Bereich II im Sinne dieser Verordnung umfasst das Umfeld des ehemaligen Amtsgerichtes – die Kissinger Straße zwischen Verkehrskreisel und Obere Stadtmauer beidseitig und die Friedhofstraße Höhe ehemaliges Amtsgericht beidseitig“, erklärt sie weiter. Die Zone III – nämlich der Wohnmobilstellplatz – sei von der neuen Regelung nicht betroffen, da er privatrechtlich betrieben wird. 

    Höchstparkdauer bleibt weiterhin gleich

    Nach Ablauf der gebührenfreien Parkzeit können E-Fahrzeuge gebührenpflichtig weiter parken. „Im schlimmsten Fall könnte somit bei Einführung der drei-Stunden-Regelung ein E-Fahrzeug in der Zone I bis zu vier Stunden und in der Zone II bis zu fünf Stunden am Stück parken.“

    Da dies nicht im Einklang mit der von der Parkraumbewirtschaftung verfolgten Zielsetzung innerhalb der Stadt Hammelburg stehe, begrenzt die Verwaltung die Parkzeit weiterhin auf die bisher geltenden, angeordneten Zeiträume. „Die neue Regelung gilt also selbstverständlich auch in Hammelburg, aber eben nicht länger als die Höchstparkdauer, die an der entsprechenden Stelle aktuell schon gilt“, betont Gnerlich. 

    Begrenzung durch die Kommunen möglich

    Dass diese Begrenzung möglich ist, bestätigte ebenfalls Innenminister Hermann. „Auch muss unbedingt die zulässige Höchstparkdauer beachtet werden“, ergänzte er. „Diese kann bei weniger als drei Stunden liegen und wird durch die Gebührenbefreiung nicht außer Kraft gesetzt.“ Bei Zweifeln, ob eine Parkgebührenbefreiung gilt, soll sich der Autofahrer beim Parkautomaten den Aushang anschauen.

    „Auch Supermarktparkplätze sind in der Regel keine öffentlichen Parkplätze“, sagt Herrmann weiter, „insoweit bitte unbedingt den lokalen Aushang zu den Parkkonditionen beachten.“ Eine ausdrückliche Kennzeichnung der Parkplätze für das kostenlose Parken für E-Fahrzeuge sei nicht erforderlich.

    So ist die Befreiung in Bad Kissingen, Bad Brückenau und Münnerstadt geregelt

    Ähnlich wie Hammelburg setzt die Stadt Bad Kissingen die bayernweite Gebührenbefreiung um. Auch dort gilt das kostenfreie Parken für E-Fahrzeuge auf den gesamten öffentlichen Parkflächen. „Die Stadt wird deshalb an den Parkscheinautomaten entsprechende Aufkleber anbringen“, teilt Pressesprecher Thomas Hack mit.

    Der Aufkleber weise ebenfalls auf die im Innenstadtkarree geltende Höchstparkdauer von zwei Stunden hin, „die trotz der Regelung zum kostenfreien Parken nicht überschritten werden darf.“

    Der Georgi-Parkplatz in Bad Brückenau ist kostenfrei: Die Stadt erwägt die Einführung von Parkgebühren.
    Der Georgi-Parkplatz in Bad Brückenau ist kostenfrei: Die Stadt erwägt die Einführung von Parkgebühren. Foto: Julia Raab

    Nicht von der neuen Regelung betroffen sind hingegen Bad Brückenau und Münnerstadt. „In Bad Brückenau gibt es bislang noch keine Parkraumbewirtschaftung, das heißt öffentliche Parkplätze sind bislang generell kostenlos“, erklärt Bürgermeister Jan Marberg.

    Sollte es in Zukunft zu einer Parkraumbewirtschaftung kommen, werde die Regelung entsprechend der Vorgabe umgesetzt. „Es muss noch abgewartet werden, ob die Regelung bis Ende 2026 befristet bleibt oder auch darüber hinaus gelten soll.“ 

    Und auch in Münnerstadt gibt es keine kostenpflichtigen Parkplätze im Stadtgebiet. „Alle öffentlichen Parkplätze in Münnerstadt sind kostenfrei“, teilt die Verwaltung mit. 

    Gesetz tritt im Dezember 2026 außer Kraft

    Doch welche Fahrzeuge dürfen überhaupt ein E-Kennzeichen erhalten? Das Landratsamt klärt auf: Berechtigt sind reine Elektrofahrzeuge, extern aufladbare Hybridfahrzeuge, sogenannte Plug-in-Hybride (Voraussetzung: höchstens 50 g/km CO₂ Ausstoß oder 40 Kilometer rein elektrische Reichweite, bei Erstzulassung vor dem 1. Januar 2018: 30 Kilometer) und Brennstoffzellenfahrzeuge (noch nicht im Landkreis vertreten).

    Zudem weist die Behörde darauf hin: „Das E-Kennzeichen sowie die Befreiung von den Parkgebühren stützen sich auf dem Elektromobilitätsgesetz (EmoG), das am 31. Dezember 2026 außer Kraft tritt.“ 

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