Der Fall hat Aufsehen und Mitgefühl erregt: Am Donnerstag, 16. November, war Mischlings-Hündin "Flocke" in Schwärzelbach (Landkreis Bad Kissingen) in eine Schlagfalle geraten und dabei schwer an Hals und Wirbelsäule verletzt worden.
Die Hündin hatte dabei noch Glück, wie Tierarzt Heiko Grappendorf gegenüber dieser Redaktion erklärte: "Wäre der Schlag durch die Falle etwas stärker und an anderer Stelle gewesen, hätte das Tier mit Sicherheit auch sterben können", so der Veterinär, der bleibende Schäden beim Australian Shepherd-Appenzeller-Mischling aber für möglich hielt.
Totschlagfallen sind in Deutschland nicht grundsätzlich verboten
In der bisherigen Berichterstattung hieß es, dass es sich
um eine in Deutschland verbotene gehandelt habe. Das ist allerdings nicht der Fall, wie weitere Recherchen ergeben haben. Zumindest nicht grundsätzlich.Helmut Fischer, Tierarzt und
, ordnet die betroffene Falle gegenüber dieser Redaktion als eine Totschlagfalle, gedacht für kleinere Tiere wie etwa Marder, ein. Diese Fallen, zum Beispiel sogenannte Schwanenhälse oder Eiabzugseisen, sind legal - sofern der Aufsteller die entsprechende Genehmigung hat und sich an gewisse Vorgaben hält.
Entscheidend sei, so Fischer, dass diese Fallen sich in Fangbunkern, also Schutzkisten, befinden, damit keine ungewollte Beute hineingerät. Alternativ könne eine Totschlagfalle auch auf einem eingezäunten Grundstück aufgestellt werden. "Auf freiem Gelände würde kein vernünftiger Jäger so eine Falle aufstellen", ist sich der Tierarzt sicher. Alles andere wäre mehr als fahrlässig.
In Bayern gelten scharfe Regeln, was das Aufstellen von Totschlagfallen angeht
Severin Wejbora von der Bayerischen Landesjagdschule ordnet die Rechtslage im Gespräch mit dieser Redaktion konkret ein: "Voraussetzung, eine Totschlagfalle zu stellen, ist ein Sachkundenachweis." Dafür brauche es einen separaten Kurs. Auch müsse das Aufstellen einer jeden Falle der jeweiligen Unteren Jagdbehörde gemeldet werden, die Fallen werden zudem regelmäßig überprüft. "Wir haben in Bayern eine sehr scharfe Überwachung, was diese Art von Fallen angeht", so Wejbora. Jede ordnungsgemäß aufgestellte Totschlagfalle sei auf den jeweiligen Eigentümer zurückführbar.

Und, ganz entscheidend: "Nach Unfallverhütungsvorschrift muss eine Totschlagfalle so eingesetzt werden, dass kein Dritter, also weder Menschen noch andere Tiere, gefangen werden. Sie muss abgedeckt sein, das kann über Fangbunker oder Fanggärten passieren." Auf Basis dieser Rechtslage ist es Wejbora wichtig, dass nicht der Jägerschaft eine Art Kollektivschuld an derartigen Vorfällen gegeben wird. Zumal ja nicht gesichert ist, ob die Falle überhaupt von einem Jäger oder einer Jägerin aufgestellt wurde.
Falle fahrlässig platziert: "Da hätten auch Kinder hinkommen können", sagt Veronika Sell
Etwas mehr als eine Woche nach dem Vorfall geht es "Flocke" ein wenig besser, wie Halterin Veronika Sell im Gespräch mit dieser Redaktion berichtet. "Sie läuft aber immer noch sehr schlecht." Nach wie vor sei nicht sicher, ob das Tier bleibende Schäden behalten wird.
Auch Sell und ihr Ehemann wissen inzwischen nach eigener Recherche, in welche Art von Schlagfalle ihre Hündin geraten und dass diese in Deutschland nicht grundsätzlich verboten ist. Allerdings sei die Falle vollkommen unverantwortlich platziert gewesen, ungeschützt auf offenem Gelände mit Wiesen und Feldern, angrenzend an ein Wohngebiet: "Da hätten auch Kinder hinkommen können", so Sell.

Unabhängig davon, dass die Falle grundsätzlich legal ist, ermittelt die Polizei Hammelburg weiterhin wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Das kann zu einer Geld- oder gar Freiheitsstrafe führen.