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Oberleichtersbach: Oberleichtersbach: In großen Schritten zum Solarpark

Oberleichtersbach

Oberleichtersbach: In großen Schritten zum Solarpark

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    Photovoltaik ist aktuell das dominierende Thema rund um Oberleichtersbach. Während im benachbarten Einraffshof der Widerstand gegen einen geplanten 35 Hektar großen Solarpark wächst, geht es nur wenige Kilometer bei Unterleichtersbach planerisch mit einem etwas kleineren Solarpark in ganz großen Schritten voran.
    Photovoltaik ist aktuell das dominierende Thema rund um Oberleichtersbach. Während im benachbarten Einraffshof der Widerstand gegen einen geplanten 35 Hektar großen Solarpark wächst, geht es nur wenige Kilometer bei Unterleichtersbach planerisch mit einem etwas kleineren Solarpark in ganz großen Schritten voran. Foto: Sebastian Schmitt

    Der Oberleichtersbacher Gemeinderat hat sich in seiner jüngsten Sitzung intensiv mit der achten Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Oberleichtersbach beschäftigt. Hintergrund dabei ist die Errichtung einer neuen Freiflächenphotovoltikanlage (Solarpark) südlich von Oberleichtersbach .

    Die Errichtung eines solchen Solarparks beschäftigt die Gemeinde intensiv mindestens seit dem Jahr 2018. Das Thema war auch schon Gegenstand eines Bürgerentscheids, der die Gemeinde in dieser Frage einst spaltete. Damals im Juni 2018 votierten 627 Bürger (61,4 Prozent) gegen einen Solarpark, 394 Bürger waren für den Bau. Mittlerweile hat sich die kommunalpolitische Ausrichtung in Oberleichtersbach geändert: Zugunsten einer Energiegewinnung aus Solarmodulen. Die Kommunalpolitiker haben die Nutzung durch Solarmodule auf Freiflächen mittlerweile klarer geregelt und Beschränkungen des Gesamtvolumens solcher Vorhaben auf dem gesamten Gemeindegebiet bereits vorgenommen.

    Wogen haben sich geglättet

    Die Wogen der Aufregung haben sich – zumindest hinsichtlich dieses Solarparks bei Unterleichtersbach – geglättet. Andernorts, vor allem im benachbarten Einraffshof, ist der Widerstand gegen ein deutlich größeres, ganz anderes Solarpark-Projekt nach wie vor völlig ungebrochen. Doch darum ging es in der jüngsten Sitzung im Oberleichtersbach Rathaus nicht. Die Ratsmitglieder befassten sich zunächst mit den im Rahmen der Bürger- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und fassten daraufhin den Feststellungsbeschluss zur Planänderung für den neuen Solarpark südlich von Oberleichtersbach . Diese Änderung zielt darauf ab, die Gemeindeentwicklung weiterhin im Sinne der Kommunalpolitiker zu lenken. Das Gremium fasste den Beschluss einstimmig ohne größere Diskussionen.

    Ein weiterer zentraler Punkt auf der Tagesordnung war der Bebauungsplan für den geplanten „Solarpark Unterleichtersbach”. Hierbei prüfte der Rat ebenfalls die eingegangenen Stellungnahmen. Das Solarpark-Projekt soll den Ausbau nachhaltiger Infrastruktur vorantreiben. Die Zustimmung zum Bebauungsplan erfolgte im Gremium ebenfalls einstimmig.

    Das Thema Grundsteuerreform stieß auf großes Interesse im Gremium. Der Gemeinderat informierte sich zunächst mit Hilfe eines Videos des Bayerischen Gemeindetages über die komplizierte Thematik. „Die Gemeinde ist bemüht darum, die Kosten für die Bürger insgesamt möglichst gleich zu halten“, sagte Bürgermeister Dieter Muth (Aktive WG). „Wir wollen den Bürger nicht mehr belasten als dies unbedingt notwendig ist.“

    Es wird Gewinner und Verlierer geben

    Der Bürgermeister informierte ausführlich über die anstehenden Änderungen, die durch die bundesweite Reform auf die Berechnung und Verteilung der Grundsteuer zukommen. Deutlich wurde: Es wird unter den Bürgern einzelne Gewinner und Verlierer durch die Reform geben. Für die gesamte Einnahmenseite der Gemeinde aus der Grundsteuer heraus soll sich aber möglichst wenig ändern. Aktuell hat die Gemeinde ein Aufkommen von rund 263.300 Euro pro Jahr aus der Grundsteuer.

    Nach den Informationen beschloss der Gemeinderat, die Hebesätze in der Gemeinde nach unten anzupassen und verabschiedete eine entsprechende Satzung. Für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen) wurde der Hebesatz ab 1. Januar 2025 von bisher 300 Prozent auf 170 Prozent gesenkt. Für die Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Flächen, die nicht land- und forstwirtschaftlich genutzt werden) wurde der Hebesatz ebenfalls von bisher 300 Prozent auf 170 Prozent reduziert. Dies soll dazu führen, dass die Grundsteuereinnahmen der Kommune in Summe jährlich bei knapp über 260.000 Euro liegen. Nicht auszuschließen sind aber zwischenzeitliche, erneute Anpassungen der Hebesätze in den nächsten Jahren. „Momentan können wir es uns leisten, die Bürger nicht noch stärker zu belasten und kommen den Bürgern deswegen mit dem Hebesatz als deutliches Signal entgegen“, so Bürgermeister Muth. Der Beschluss für die neuen Hebesätze fiel bei nur einer Gegenstimme.

    Zwei Bauanträge wurden von den Ratsmitgliedern einstimmig bewilligt: Der erste Antrag betraf die Verlängerung eines Bauantrags für den Umbau der ehemaligen Raiffeisenbank zu einem Wohnhaus in Modlos. Der zweite Antrag sah den Rückbau einer Holzhalle sowie den Neubau einer Garage vor.

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