SPD, Grüne und FDP werden an diesem Donnerstag ihr gemeinsames Infektionsschutzgesetz in den Bundestag einbringen, das den Ländern nach Auslaufen der epidemischen Lage die notwendigen Instrumente zur Bekämpfung der dramatischen Corona-Lage geben soll. Aber es werden auch Grenzen aufgezeigt.
Einen Tag vor der Sitzung im Bundestag erläuterten Gesundheits- und Rechtsexpertinnen der künftigen Ampelkoalition bei einem Pressegespräch, was im Gesetzentwurf steht, und beantworteten Fragen zu ihren Plänen. Mit dabei: die beiden unterfränkischen Bundestagsabgeordneten aus dem Wahlkreis Bad Kissingen, Sabine Dittmar von der SPD und Manuela Rottmann von den Grünen.
Drohen wieder Schulschließungen?
"Kinder und Jugendliche liegen uns besonders am Herzen", sagt Manuela Rottmann. Sie dürften nicht erneut die Hauptlast tragen, die Erwachsenen seien dran. Deshalb dürften Schulen und die offene Jugendarbeitnicht mehr flächendeckend geschlossen werden. Lediglich wenn vor Ort - zum Beispiel in einer einzelnen Schule - die Lage absolut außer Kontrolle gerate, sei Distanz- oder Wechselunterricht möglich. Der Präsenzunterricht bleibt laut geplantem Infektionsschutzgesetz aber die Regel.
Bleiben Einzelhandel und Gastronomie offen?
Gastronomie und Einzelhandel sollen mit Hygiene-Konzepten offen bleiben. Ein flächendeckender Lockdown mit Schließungen der Gastronomie oder des Einzelhandels ist laut Gesetzentwurf nicht mehr zulässig. Allerdings könnten Regeln wie 2G oder 2Gplus den Zutritt schon jetzt begrenzen. Das soll auch für den Einzelhandel gelten, wenn er nicht zur Grundversorgung gehört. Bars, Clubs und Diskothesen würden allerdings als Freizeiteinrichtungen gelten, so FDP-Gesundheitsexpertin Christine Aschenberg-Dugnus.
Was gilt für Weihnachtsmärkte, Sportveranstaltungen und Freizeiteinrichtungen?
Freizeiteinrichtungen dürften laut neuem Gesetz wie bisher je nach Inzidenz und Hospitalisierungsquote von den Länderregierungen geschlossen werden. Dazu gehören neben Freizeitparks, Clubs und Diskotheken auch Weihnachtsmärkte und Sportveranstaltungen. Selbst Sport zu treiben, müsse weiter ermöglicht werden, sagt Sabine Dittmar, der Stadionbesuch aber nicht. Auch Kulturveranstaltungen könnten von den Landesregierungen abgesagt werden. Allerdings dürfe es keine pauschalen Versammlungs- und Gottesdienstverbote mehr geben, so Manuela Rottmann.

Wie wird die Situation am Arbeitsplatz geregelt?
Nach neuem Gesetz dürfen Beschäftigte nur noch an ihren Arbeitsplatz, wenn sie geimpft, genesen oder aktuell getestet sind. Die Homeoffice-Pflicht wird für alle Arbeitnehmer, für die dies möglich ist, wieder eingeführt. Um 3G am Arbeitsplatz sicher zu stellen, sollen die Arbeitgeber ein Auskunfts- und Dokumentationsrecht zum Impf- und Teststatus ihrer Mitarbeiter erhalten, so SPD-Politikerin Dittmar. Was passiert, wenn sich Arbeitnehmer verweigern, erklärt Rechtsexpertin Rottmann: Es handele sich um einen sehr einschneidenden, aber angesichts der dramatischen Lage notwendigen Eingriff in das Arbeitsverhältnis. Weigere sich ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin, Test- oder Impfstatus nachzuweisen, müsse der Arbeitgeber zunächst schauen, ob die Betreffenden im Homeoffice oder ohne Kontakt zu anderen eingesetzt werden können. Ist das nicht möglich, komme eine Freistellung ohne Lohnfortzahlung in Frage oder gar eine betriebsbedingte Kündigung.

Wie funktioniert 3G im öffentlichen Nahverkehr?
Laut neuem Infektionsschutzgesetz wird die 3G-Regel in allen Bussen, Bahnen und Flugzeugen gelten. Bei Flügen, die von einem deutschen Flughafen aus starten, muss 3G immer nachgewiesen und kontrolliert werden, sagt Rottmann. Der Impf-, Genesenen- oder Testnachweis werde zu einer Beförderungsbedingung wie der gültige Fahrschein auch. Überprüfen könnten dies Zugbegleiter, Kontrolleure, Sicherheitsdienste oder die Bundespolizei bei der Bahn. Ausgenommen seien Kinder unter sechs Jahren und alle Schülerinnen und Schüler, die in der Schule regelmäßig getestet würden. Weitere Einschränkungen der Reisefreiheit oder Beherbergungsverbote innerhalb Deutschlands wird es laut Rottmann nicht geben.
Kommt die Impfpflicht für bestimmte Berusgruppen?
Im Infektionsschutzgesetz, das am Donnerstag in den Bundestag geht, ist dies den drei Politikerinnen zufolge nicht vorgesehen. Allerdings werde die Impfpflicht offen in den Ampel-Fraktionen diskutiert. Sie sei ein großer Eingriff in die Grundrechte, aber durchaus rechtlich möglich, sagt Manuela Rottmann. Die Einführung dürfe aber nicht als Placebo dienen, weil andere Dinge nicht funktionierten oder versäumt worden seien. Die aktuellen Probleme löse die Impfpflicht nicht, sagt auch Sabine Dittmar. Sie spricht sich dennoch für die Impfpflicht in bestimmten Einrichtungen aus. Dies müsse aber aber in einem eigenen Gesetz und in Ruhe geregelt werden.