Wird die Straße Centleite in Maßbach zumindest teilweise verkehrsberuhigt oder als Spielstraße ausgewiesen? Um die Sicherheit und Lebensqualität in ihrem Wohnumfeld zu erhöhen – so ihre Begründung – haben Anwohner eine Unterschriftensammlung gestartet.
Bürgermeister Matthias Klement ( CSU ) teilte mit, dass 24 Bürgerinnen und Bürger mit je einer Unterschrift pro Wohnhaus unterzeichnet haben, manche hätten ihre Unterschrift aber später wieder zurückgezogen. 76,9 Prozent der Bürgerinnen und Bürger, die unterschrieben haben, seien dafür gewesen, 5,1 hätten sich enthalten, 7,7 seien dagegen gewesen und 10,3 Prozent unentschlossen. Ein entsprechender Antrag von den Bürgerinnen und Bürgern, die Unterschriften gesammelt hatten, stand jetzt auf der Tagesordnung in der Sitzung des Marktgemeinderates .
Die Centleite oberhalb der Weichtunger Straße ist ein neues Baugebiet mit jungen Familien und Kindern. Es gibt, abgesehen von einer auf gemalten Ziffer „30“ auf dem Straßenbelag, keine Verkehrs- oder Geschwindigkeitsbeschränkungen. Die Marktgemeinde hat wegen des Antrags Kontakt mit der Polizei aufgenommen, erklärte der Bürgermeister. In diesem Wohngebiet gebe es zumeist nur Ziel- und Quellverkehr und bisher keine Unfälle. Das Nebeneinander von Verkehr und Personen habe noch zu keinen Problemen geführt.
Erheblicher Aufwand
Eine Neuregelung sei nur mit erheblichem finanziellen Aufwand möglich, denn mit der Aufstellung von Verkehrszeichen allein sei es nicht getan, auch bauliche Maßnahmen seien nötig. „Die Ausweisung als Spielstraße würde nach Gerichtsurteilen eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf sieben Kilometer pro Stunde bedeuten. (Laut Urteilen der Oberlandesgerichte Brandenburg, Köln und Karlsruhe. Andere Oberlandesgerichte erlauben bis zehn Kilometer pro Stunde, Anmerk. d.Red.).
„Ich frage mich, ob das denen, die unterschrieben haben, bewusst war“, sagte der Bürgermeister. Im hinteren Bereich der Centleite sei eine Regulierung leichter möglich, vorn aber schwierig. Nach einer längeren Diskussion schlug Marktgemeinderat Felix Neunhoeffer vor, noch einmal mit den Anliegern zu reden und eine Entscheidung bis dahin zu vertagen.
Auf anwalt.de im Internet heißt es: „Als ,Spielstraße’ wird meist umgangssprachlich der verkehrsberuhigte Bereich bezeichnet. Dieser ist am Verkehrszeichen 325 zu erkennen, einem blauen Schild mit weißem Motiv (...) Es gibt jedoch auch die eigentliche Spielstraße, die auch offiziell so heißt. Sie ist durch das Schild ,Durchfahrt verboten’ (weißer Kreis mit rotem Rand in Kombination mit ,Kinderspiele erlaubt’/Kind mit Ball) gekennzeichnet.
Im verkehrsberuhigten Bereich dürfen Fußgänger zwar die Straße in voller Breite benutzen, Autos, Fahrräder und andere Fahrzeuge dürfen auf der Straße aber auch fahren. Die Spielstraße ist hingegen für Fahrzeuge aller Art gesperrt. Sie dient rein dem Aufenthalt von Personen und dem Zugang zu Wohnhäusern (...)
In der Praxis gibt es echte Spielstraßen selten. Autofahrer müssen im verkehrsberuhigten Bereich besonders vorsichtig fahren. Insbesondere müssen sie auf Fußgänger Rücksicht nehmen und dürfen diese weder behindern noch gefährden. Wenn nötig, müssen Autofahrer anhalten und warten. Das Überholen ist verboten. (...) Im verkehrsberuhigten Bereich gilt für Fahrzeuge aller Art Schrittgeschwindigkeit. Wie schnell das genau ist, ist gesetzlich nicht festgelegt. Grundsätzlich sollten sich Autofahrer dabei am Tempo eines schreitenden Fußgängers orientieren. Die Höchstgeschwindigkeit in der Spielstraße war deshalb bereits mehrfach Streitthema vor Gericht.“