Kaum hatte der bayerische Ministerpräsident am Sonntag das "Verbot des Gemeindegesangs im Gottesdienst" angekündigt, legte Jörg Wöltche beim Bayerischen Verfassungsgericht Klage dagegen ein. "Ich betone, dass dies privat erfolgte, denn als Angestellter meiner evangelischen Landeskirche steht mir eine solche Beschwerde nicht zu", sagt der
und Schweinfurter Dekanatskantor.
Bad Kissingen