Bad Kissingen (itt) Für einen Polizeieinsatz haben in der Nacht von Samstag auf Sonntag nächtliche Klopfgeräusche in einem Mehrfamilienhaus gesorgt. Wie sich herausstellte, hatte ein 95-jähriger Bewohner zu mitternächtlicher Stunde den Versuch unternommen, eine Reparatur an der Heizung durchzuführen.
Da nicht auszuschließen war, dass dem betagten Senior etwas zugestoßen war, hatte die Polizei die Wohnung des Mannes öffnen lassen. Eine Frau aus dem gleichen Anwesen war eine halbe Stunde nach Mitternacht durch sonderbare Geräusche aus dem Schlaf geweckt worden.
Nachdem die Zeugin festgestellt hatte, dass in der Wohnung eines 95-jährigen Rentners gegen den Heizkörper geklopft wurde, verständigte sie richtigerweise die Polizei. Es hätte sein können, dass es sich bei den Geräuschen um Versuche des gehbehinderten Mannes handelte, auf eine mögliche Notsituation hinzuweisen.
Als die Beamten vor der Wohnungstüre standen, wurde ihnen auf Klopfen und Klingeln nicht geöffnet. Da tatsächlich die Möglichkeit bestand, dass dem 95-Jährigen etwas zugestoßen war, verständigten die Polizisten einen Schlüsseldienst.
Nach dem Betreten der Wohnung gab es dann Entwarnung. Wie sich herausstellte, saß der Mann in seinem Bett und hantierte mit zwei Schraubenschlüsseln am Heizkörper. Der offenbar mit handwerklichem Geschick ausgestattete Mann wollte nach eigenen Angaben ein Ventil reparieren.
Der Senior hatte allerdings nicht daran gedacht, dass die dabei verursachten Geräusche andere Leute im Haus beunruhigen könnten. Er erklärte sich denn auch ohne Umschweife dazu bereit, die Kosten für die Wohnungsöffnung zu übernehmen.
Obwohl der vermutete Unglücksfall nicht eingetreten war, weist die Polizeidirektion Schweinfurt in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich die Mitteilerin mit ihrem Anruf bei der Polizei vollkommen richtig verhalten habe. Es wäre mit Sicherheit falsch, bei solchen gerade zur Nachtzeit ungewöhnlichen Geräuschen darauf zu vertrauen, dass nichts passiert ist.