Zwei Genehmigungen braucht Gaby K. nach Auffassung des Landratsamtes, um den Swingerclub betreiben zu dürfen, mit moralischen Einwänden haben beide nichts zu tun. Es geht schlicht um Bau- und Gewerberecht. Das Amt verlangt, dass der Swingerclub so lange geschlossen bleibt, bis die Nutzungsänderung von der Bauaufsicht genehmigt ist und es eine Gaststätten-Genehmigung für den Club gibt.
Gaby K. verfolgt zwei unterschiedliche Strategien, um den Swingerclub zu legalisieren. Um auf die Gaststätten-Genehmigung verzichten zu können, argumentiert sie, der Club sei nicht öffentlich sondern eine rein private Begegnungsstätte, die nur Mitglieder des Vereins "Franken-Freizeit" nutzen. Diese Argumentation bringt ihr jedoch Schwierigkeiten mit der Bauaufsicht, darum spricht Gaby K. dieser Behörde gegenüber inzwischen von einem Gewerbe.
Denn das ehemalige Fliesenlager, in dem der Swingerclub untergebracht ist, liegt in einem Gewerbegebiet. Ein privater Treff stünde damit nach Auffassung des Landratsamts im Widerspruch zu Bebauungsplan und Baunutzungsverordnung. Nur in Ausnahmefällen wird ein Vereinsheim in einem Gewerbegebiet genehmigt.
Im Juli vergangenen Jahres hat die Bauaufsicht des Landratsamts Bad Kissingen mit einem Zwangsgeld von 4000 Euro gedroht, wenn der Swingerclub in dem ehemaligen Fliesenlager weiter betrieben wird. Davon hat sich Gaby K. nicht beeindrucken lassen. Der Swingerclub blieb offen. Gegen den Bescheid des Landratsamtes legte die Geschäftsfrau Widerspruch ein, der jedoch seinerseits von der Regierung von Unterfranken zurückgewiesen wurde.
Daraufhin erhob Gaby K. Klage beim Verwaltungsgericht Würzburg. Bei der mündlichen Verhandlung entschied sie sich jetzt, diese Klage zurückzuziehen. Denn das Landratsamt hat ihr inzwischen signalisiert, dass einer baurechtlichen Genehmigung der Nutzungsänderung nichts im Wege steht - aber eben nur unter der Voraussetzung, dass statt der privaten Nutzung ein Gewerbebetrieb in dem Gebäude angestrebt wird.
Unter diesen Vorzeichen könne ein negatives Urteil des Verwaltungsgerichtes ein "Eigentor" für Gaby K. sein, überzeugte sie der Richter im Prozess um das Zwangsgeld. Er ließ durchblicken, dass sie kein positives Urteil erwarten könne. Er habe "größte Bedenken" den Club als "kulturelle soziale Begegnungsstätte" zu sehen, sagte der Richter. Damit sei eine Ausnahmegenehmigung für das Vereinsheim im Gewerbegebiet erforderlich.
Fachbehörden prüfen
Der Anwalt des Landratsamtes beteuerte, die Bauaufsicht sei gewillt, den Club auf legale Beine zu stellen. Das angedrohte Zwangsgeld sei nicht eingefordert worden. Wie lange es noch dauern wird, bis Gaby K. die Genehmigung für die Nutzung des ehemaligen Fliesenlagers als "Bistro" (so heißt es im Antrag) bekommt, ist noch unklar. Derzeit nehmen die Fachbehörden Stellung.
Wenn das "Bistro" baurechtlich genehmigt ist, ist der Swingerclub deshalb aber noch nicht legal. Hierzu brauchen Gaby K. oder der Verein "Franken-Freizeit", an den sie die Räume vermietet hat, zunächst eine Gaststätten-Genehmigung. Die soll laut Gaby K. noch in dieser Woche von einem der beiden neuen Vereinsvorsitzenden beantragt werden.
Der Verein "Franken-Freizeit", der sich als "Verein für Körperkultur und Pflege sozialer Kontakte" sieht, habe rund 100 Mitglieder, so Gaby K. und sei der Betreiber des Swingerclubs. Gaby K. selbst ist nicht mehr Vorsitzende des Vereins. Im Vereinsregister ist seit mehreren Monaten kein Vereinsvorstand verzeichnet. Am 30. April hätten Neuwahlen stattgefunden, sagte Gaby K. gegenüber dieser Zeitung. Thomas B. sei nun der Vorsitzende, Gerd K. sein Stellvertreter. Die vollen Namen will sie nicht nennen.
Obwohl die Aussichten gut sind, dass das "Bistro" sowohl von der Bau- als auch von der Gewerbeaufsicht genehmigt wird, fährt Gaby K. weiterhin zweigleisig. Beim Verwaltungsgericht hat sie nicht nur gegen das angedrohte Zwangsgeld geklagt. Auch gegen die Ablehnung der Vereinsnutzung als solche läuft eine Klage.
Gaby K. sagt, ihr persönlich sei es egal, ob der Club als privater Vereinstreff oder als Gaststätte genehmigt wird. Mit der Gaststätte sei mehr "Papierkrieg" verbunden, doch letztlich gehe es ihr um die Legalität - in welcher Form auch immer.