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BAD KISSINGEN: Mehr Schutz vor der Kunst-Sonne

BAD KISSINGEN

Mehr Schutz vor der Kunst-Sonne

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    Ultraviolette Strahlen: Für die künstliche Sonne im Solarium gelten verschärfte Bestimmungen.
    Ultraviolette Strahlen: Für die künstliche Sonne im Solarium gelten verschärfte Bestimmungen. Foto: Foto: Archiv Main-Post

    Auf die Dosis kommt es an. Gerade auch bei den Sonnenanbetern. Denn allgemeinhin weiß jeder, dass ein Zuviel an UV-Strahlung Gesundheitsrisiken in sich birgt, schlimmstenfalls sogar zum Hautkrebs führen kann.

    Wer sich dennoch stundenlang in die Sonne legt, handelt eigenverantwortlich und kann bestenfalls nur durch Appelle an die Vernunft davon abgebracht werden.

    Aber für jene, die sich in einem Sonnenstudio mit künstlicher ultravioletter Strahlung behandeln lassen, hat der Gesetzgeber nun verschärfte Regelungen zu deren Schutz in Kraft treten lassen.

    „Der Gesetzgeber hat das Sonnenbrandrisiko halbiert“, bringt es Andreas Alberth auf den einfachen Punkt. Der Betreiber eines Kissinger Sonnenstudios zeigt sich erfreut über diese Neuregelung, die seit dem 1. Januar für alle gilt, die gewerbliche Solarien betreiben. Denn mit den neuen Qualitätsanforderungen dürften sich die Selbstbedienungssolarien nicht mehr auf dem Markt halten.

    Eine wichtige Forderung ist nämlich die Beratung der Kunden durch Fachpersonal. Das greift zwar erst ab November 2012, bis dahin müssen aber alle eine mindestens zwölfstündige Schulung absolviert haben.

    Schließlich sollen die Mitarbeiter nicht nur Wirkungen der UV-Strahlen erklären, Hauttyp bestimmen, individuelle Dosierungspläne aufstellen und Geräteeinstellungen vornehmen können, sondern auch technische Defekte an den Geräten erkennen.

    Schon jetzt praktiziert Andreas Alberth in seinem DSS-Studio umfängliche Beratung beim ersten Besuch, auch wenn der Kunde es gar nicht so sehr möchte. Es sei wichtig, den Hauttyp zu bestimmen, sagt Alberth. Denn nach Hauttyp und Bräunungsgrad richte sich die Dauer der Bestrahlung.

    Außerdem kontrolliere er die Ausschlusskriterien. Nicht in den Bräunungsapparat dürfe, in wessen Familie Hautkrebsfälle bekannt sind, wer Hauttyp eins (rötliche Haare, helle Augen) und unter 18 Jahre ist, letzteres gilt bereits seit 2009. Allerdings zählten unter 18-Jährige kaum zum Kundenkreis, so die Erfahrung von Andreas Alberth und Susanne Stein vom Bad Brückenauer Sonnenstudio Sun Skin.

    Dann, so Alberth, gibt es einen Dosierungsplan und einen Bräunungspass. Was bislang als Empfehlung galt, nämlich eine Schutzbrille, ist nun auch Pflicht. Ebenso die Notabschaltungsmöglichkeit an jedem Gerät. Und er achte auch auf die Häufigkeit der Anwendungen: maximal dreimal pro Woche, zehnmal im Monat, 50-mal im Jahr.

    Mit vier qualifizierten Mitarbeitern betreibt Albert acht Geräte. Seit 17 Jahren ist er in dieser Branche tätig. Schon seit vier Jahren sei er zertifiziert, seither setze er die jetzt in Kraft getretenen Regelungen um.

    Der erweiterten Informationspflicht ist man auch in der KissSalis Therme nachgekommen, bestätigte Geschäftsführerin Andrea Meurer auf Nachfrage der Main-Post. Gut sicht- und lesbar seien Infos und Warnhinweise angebracht und Flyer ausgelegt worden, und zwar vom Betreiber.

    Die vier Kabinen – zwei im Bad und zwei in der Sauna – gehören nämlich nicht der Therme, sondern einer Firma, die vertraglich verpflichtet ist, für Wartung und Informationsmaterial zu sorgen. Das hauseigene Personal betreut die Geräte mit, so Meurer. Die Schulung der Mitarbeiter werde vom Geräte-Aufsteller organisiert.

    In die Tasche greifen müssen Helga George von der Sonnen-Insel in Münnerstadt und Susanne Stein vom Brückenauer Sonnenstudio. Auch sie müssen ihre Altgeräte umrüsten, die Röhren austauschen und neue Filterscheiben einsetzen. 2007 hat Helga George ihr Studio übernommen. Aber da es bereits zertifiziert ist, sei die Umstellung für sie gar nicht so dramatisch. Das größere Problem sei für sie der Brand in dem Gebäude gewesen, wo ihre Sonnen-Insel ist. Deshalb musste sie vier Wochen schließen. Aber am Mittwoch, 29. Februar, werde sie wieder für ihre Kunden da sein, freut sich George.

    Ab 1. August greift die Reduzierung der Gesamtstrahlung der Geräte. Um etwa 20 Prozent werde die abgesenkt, so Alberth. Die Bestrahlungsstärke wurde auf 0,3 Watt pro Quadratmeter festgelegt. Praktisch bedeutet das eine längere Bräunungszeit, was zwangsläufig einen höheren Preis zur Folge hat.

    Investieren muss auch Susanne Stein, die seit 2006 in Brückenau mit zwei Mitarbeitern ein Sonnenstudio betreibt. Umrüsten und Schulung gehören dazu. Allerdings denkt Stein an einen Verkauf des Studios. Sie möchte sich beruflich verändern und sucht neue Herausforderungen.

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