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Bad Kissingen: Nach Tierquälerei-Vorwürfen: Keine Mängel bei Frankenland-Zulieferer aus dem Landkreis Bad Kissingen festgestellt

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Nach Tierquälerei-Vorwürfen: Keine Mängel bei Frankenland-Zulieferer aus dem Landkreis Bad Kissingen festgestellt

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    Kam es im Landkreis Bad Kissingen zu Verstößen gegen das Tierschutzgesetz?
    Kam es im Landkreis Bad Kissingen zu Verstößen gegen das Tierschutzgesetz? Foto: Gerhard Meißner (Symbolfoto)

    Die Tierrechtsorganisation "Aninova" (Sankt Augustin) erhebt via Pressemitteilung Vorwürfe gegen einen Zulieferbetrieb der Würzburger Molkerei "Frankenland" aus dem Landkreis Bad Kissingen. Es soll Verstöße gegen das Tierschutzgesetz gegeben haben, so die Anschuldigung. Laut "Aninova" sollen in dem Betrieb Milchkühe und Jungtiere ganzjährig in Anbindehaltung gehalten werden.

    "Diese Haltungsform ist unfassbar grausam, da die Tiere so angebunden keine Möglichkeit haben, sich zu bewegen oder miteinander zu interagieren. In diesem Betrieb stehen die Tiere tagein, tagaus auf derselben Stelle, unfähig, auch nur ihren grundlegenden Bedürfnissen nachzugehen", wird Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender von "Aninova", in der Pressemeldung zitiert.

    Das Veterinäramt Bad Kissingen hat die Vorwürfe der Tierrechtsorganisation geprüft

    Wie es in der Pressemitteilung weiter heißt, liegen "Aninova" Videoaufnahmen aus dem Sommer 2024 vor. Die Bilder würden zeigen, dass rund 30 Rinder im Stall angebunden gehalten werden. Die Aufnahmen würden auch Jungtiere zeigen, so die Meldung. Man habe sich bereits an das zuständige Veterinäramt Bad Kissingen gewandt.

    Von dort, beziehungsweise aus der Pressestelle des Landratsamts Bad Kissingen, heißt es auf Anfrage dieser Redaktion zu den Vorwürfen: "Das zuständige Veterinäramt hat den Betrieb aufgrund der vorliegenden Anzeige unangekündigt kontrolliert. Dabei wurden in Bezug auf die Anbindehaltung keine Mängel festgestellt: Es waren weder Kälber angebunden, die zu jung waren, noch wurden Kühe vorgefunden, die durch die Anbindehaltung körperlich geschädigt waren."

    Rechtliche Situation: Kälber dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen angebunden werden

    Zur rechtlichen Situation äußert das Veterinäramt Bad Kissingen sich über die Pressestelle des Landratsamts wie folgt: "Rechtlich ist die Anbindehaltung von Rindern ganzjährig grundsätzlich erlaubt, jedoch müssen auch hier die Tierschutzanforderungen gemäß Tierschutzgesetz erfüllt werden." Diese umfassen laut der Behörde insbesondere den Zugang zu frischem Wasser, ausreichend Futter und regelmäßige Gesundheitskontrollen.

    Weiterhin präzisiert die Behörde: "Kälber, also Hausrinder im Alter von bis zu sechs Monaten, dürfen nicht angebunden werden. Es sei denn, sie werden in Gruppen gehalten. Dann dürfen sie für jeweils längstens eine Stunde pro Tag im Rahmen des Fütterns angebunden werden." Außerdem dürften die Vorrichtungen zum Anbinden den Kälbern keine Schmerzen bereiten oder vermeidbare Schäden verursachen.

    Lactalis-Gruppe: Zulieferbetriebe müssen gewisse Qualitätsstandards nachweisen

    Die Würzburger Frankenland-Molkerei gehört zur Lactalis-Gruppe, die weltweit zu den größten Milchunternehmen zählt. Auf Anfrage dieser Redaktion teilt Philipp Wachholz, Pressesprecher bei "Lactalis Deutschland" (Grasbrunn bei München), mit: "Wir sind uns unserer hohen Verantwortung im Hinblick auf das Wohl der Tiere sehr bewusst. Dies hat generell einen hohen Stellenwert bei der Auswahl unserer Zulieferbetriebe."

    Wachholz betont, dass über 90 Prozent der Frankenland-Milch aus Betrieben stamme, die komplett auf Anbindehaltung verzichten. "Dort, wo sie praktiziert wird, wird strengstens auf die Einhaltung der dazu geltenden, gesetzlichen Richtlinien geachtet." Dies werde regelmäßig durch unabhängige Zertifizierungsstellen kontrolliert.

    Laut Wachholz müssen sämtliche Zulieferbetriebe ein gültiges "QM-Milch"-Zertifikat vorweisen können, welches gewisse Qualitätsstandards nachweist. "Sobald uns Verstöße oder Missstände bei einem unserer Milchlieferanten bekannt werden, ergreifen wir selbstverständlich umgehend entsprechende Maßnahmen", so Wachholz. Im Fall aus dem Landkreis Bad Kissingen seien solche Verstöße durch das Veterinäramt aber nicht festgestellt worden.

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