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Bad Kissingen: Nichts auf dem Konto, aber im Automatenshop eingekauft

Bad Kissingen

Nichts auf dem Konto, aber im Automatenshop eingekauft

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    Ein Mann steht vor dem Amtsgericht, weil er in einem Nüdlinger Shop mit Karte bezahlt hat. Allerdings war sein Konto nicht gedeckt.
    Ein Mann steht vor dem Amtsgericht, weil er in einem Nüdlinger Shop mit Karte bezahlt hat. Allerdings war sein Konto nicht gedeckt. Foto: Symbolbild: Benjamin Nolte /Adobe Stock

    Im April 2024 zückt der Angeklagte in einem Shop im Landkreis Bad Kissingen siebenmal die EC-Karte. Gesamtwert der Waren: 138,90 Euro . Doch die Bank lehnt die Lastschriften wegen fehlender Kontodeckung ab.

    Versprechen nicht gehalten

    Mehrmals bitte die Metzgerei den Arbeitslosen, den Betrag auszugleichen. Er verspricht es immer wieder, zahlt aber erst am 19. August.

    Die Firma zeigt ihn an und so landet die Angelegenheit vor dem Bad Kissinger Amtsgericht. Betrug in mehreren Fällen wirft ihm der Staatsanwalt vor.

    Heroinsucht und Schulden

    Der Angeklagte hat eine bewegte Vergangenheit. Jahrelang kämpfte er mit einer Heroinsucht, die ihn in einen Teufelskreis aus Schulden und Straftaten trieb. Insgesamt belaufen sich seine Verbindlichkeiten auf 25.000 Euro , darunter auch 4.500 Euro Gerichtskosten aus früheren Verfahren.

    Doch seit einiger Zeit scheint er auf dem richtigen Weg zu sein: Er hat eine Therapie erfolgreich abgeschlossen und will am 1. Februar eine neue Vollzeitstelle antreten.

    Eidesstattliche Versicherung

    „Ich hatte die Übersicht verloren“, sagt der Beschuldigte und gibt die Taten zu. Ende April 2024 hat er eine eidesstattliche Versicherung abgelegt. Zu diesem Zeitpunkt, so sagt er, hatte er elf Euro auf dem Konto und sechs Euro in der Geldbörse. Er strebe nun eine Privatinsolvenz an.

    „Muss langsamer machen“

    Der Bewährungshelfer tritt als Zeuge auf. Er bescheinigt die erfolgreiche Therapie gegen die Heroinsucht. Bei seinen unangekündigten Hausbesuchen konnte er keine Unregelmäßigkeiten feststellen.

    Der Zeuge schildert seinen Eindruck von dem Angeklagten : „Er ist schnell oben auf, will immer gleich der Chef im Betrieb sein. Er muss lernen, langsamer zu machen.“

    „Als normaler Mensch leben“

    Während der Verhandlung wird deutlich, dass der mehrfach Vorbestrafte um jeden Preis vermeiden will, wieder ins Gefängnis zu müssen. Er betont, dass er den Betrag beglichen hat und jetzt ein geregeltes Leben führt. Er wolle beweisen, dass er kein Krimineller ist und versuchen, „als normaler Mensch zu leben, der von der Gesellschaft akzeptiert wird“.

    Staatsanwalt fordert Geldstrafe

    Der Staatsanwalt fordert eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 15 Euro . Er verweist auf die 20 Vorstrafen des Angeklagten , darunter unter anderem Betrug, Besitz von Betäubungsmitteln, Beleidigung und Nötigung. Mehrmals musste wegen neuer Straftaten die Bewährung widerrufen werden, führt der Anklagevertreter aus.

    Der Verteidiger gibt zu bedenken, dass sein Mandant den Schaden im August 2024 bezahlt hat. „Ja, es war strafbar, weil er nichts auf dem Konto hatte“, gibt er zu. 40 Tagessätze zu je 15 Euro hält er für angemessen.

    Das Urteil

    Die Richterin verhängt eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 15 Euro . „Sie haben Glück, dass die einzelnen Beträge geringfügig waren“, sagt sie zum Beschuldigten . „Sonst hätte es wegen gewerbsmäßigen Betrugs keine Geldstrafe gegeben.“

    Die Strafvollstreckungskammer in Würzburg muss nach diesem Urteil entscheiden, ob die bestehende Bewährung widerrufen wird. Die Vorsitzende ist jedoch zuversichtlich, dass der Mann in Freiheit bleiben kann.

    Der Angeklagte nimmt das Urteil noch im Gerichtssaal an. Die Staatsanwaltschaft behält sich Rechtsmittel vor.

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