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Bad Kissingen: Paddelverbot auf der Fränkischen Saale im Kreis Bad Kissingen: Die Sperre könnte doch noch kippen - im Frühjahr 2025

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Paddelverbot auf der Fränkischen Saale im Kreis Bad Kissingen: Die Sperre könnte doch noch kippen - im Frühjahr 2025

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    Möglicherweise ist das Paddelverbot auf der Saale bald Vergangenheit
    Möglicherweise ist das Paddelverbot auf der Saale bald Vergangenheit Foto: Melf Hauck

    Vorläufig bis zum März 2025 wird das Paddelverbot auf weiten Teilen der Fränkischen Saale im Landkreis Bad Kissingen fortbestehen. Dies ist das Fazit eines Beschlusses des Senats am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München. Klar ist aber auch: Die Sperrung des Flusses ist auf Sicht alles andere als wasserdicht.

    Wie es nach dem Frühjahr kommenden Jahres weiter geht, ist nämlich offen. Aber: Eine Abschaffung der Sperre scheint nicht ganz unwahrscheinlich. Denn der Verwaltungsgerichtshof hegt erhebliche rechtliche Zweifel am Umfang des Paddelverbots, zumal es "bis auf Weiteres" angeordnet sei.

    Eilantrag gegen Sperrung der Saale wurde vom VG Würzburg abgelehnt

    Begonnen hatte die juristische Auseinandersetzung mit einer Klage gegen eine im Februar 2024 erlassene Allgemeinverfügung des Landratsamtes Bad Kissingen gegen das Paddeln auf dem Fluss. Begründet hatte die Kreisbehörde ihre Einschränkung mit dem Zustand der Uferbäume samt möglicher Risiken durch umstürzende Stämme und abbrechende Äste.

    Der Eilantrag gegen diese Verordnung wurde vom Verwaltungsgericht Würzburg abgelehnt, woraufhin es zur Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in München kam.

    In seiner zwölfseitigen Abwägung kommt der Senat nun zur Erkenntnis, dass es auf der Saale keine Gefahr im Sinne des bayerischen Wassergesetzes gibt. "Es handelt sich beim Aufenthalt dort nach den derzeitigen Feststellungen zum Baumbestand möglicherweise nur um ein allgemeines Lebensrisiko und den Verdacht einer Gefahr", erläutert ein Pressesprecher.

    Laut Gericht "keine gesicherte Erkenntnislage" zur Gefahr auf der Fränkischen Saale

    Gleichzeitig stellt das Gericht fest, dass es auf dem Fluss noch keine gesicherte Erkenntnislage über die objektive Gefahr gibt. Das Landratsamt konnte bislang offenbar keine detaillierte Feststellung zum Zustand der Bäume erlangen. Deshalb reicht den Richtern der bloße Gefahrverdacht für den Fortbestand der Allgemeinverfügung lediglich bis zum 1. März 2025 aus.

    Danach müsse das Landratsamt detailliert darlegen, ob es tatsächlich umsturzgefährdete Bäume gibt. Ansonsten dürfe der Kläger dann wieder paddeln.

    Darf 2025 wieder auf dem gesamten Saale-Abschnitt im Kreis Bad Kissingen gepaddelt werden?
    Darf 2025 wieder auf dem gesamten Saale-Abschnitt im Kreis Bad Kissingen gepaddelt werden? Foto: Simon Snaschel

    Ein weiterer wichtiger Punkt: Grundsätzlich sehen die Münchner Richter keine gesetzlich verankerte Verpflichtung des Eigentümers, den gefahrlosen Gebrauch eines Gewässers zu ermöglichen. "Gerade der vorliegende Fall könnte darauf hindeuten, dass eine solche Verpflichtung möglicherweise auch die Grenze des Möglichen und Zumutbaren deutlich überschreiten würde", schreiben die Münchner Juristen zur Begründung.

    Ebenfalls unklar sei, wie lange es dauern würde, an dem gesamten Flussabschnitt "gefahrlose Zustände" zu schaffen, so die Richter. Zumal dabei gewässerökologische und naturschutzrechtliche Bedenken zu erwarten seien.

    Thomas Schoenwald, Jurist am Landratsamt Bad Kissingen, spricht bei der Einstufung als allgemeines Lebensrisiko von einer "bahnbrechenden Entscheidung", die seiner Einschätzung nach viele Behörden überraschen werde. Im Klartext würde das bedeuten, dass das Landratsamt für mögliche Unfälle auf der Fränkischen Saale nicht juristisch belangt werden könnte.

    Allgemeinverfügung unverhältnismäßig und problematisch in Sachen Gleichbehandlung

    Unter dem Strich bescheinigt der Verwaltungsgerichtshof der Klage gegen die Allgemeinverfügung im anstehenden Hauptsache-Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Würzburg einen voraussichtlichen Erfolg, zumal die Sperre in ihrer Ausgestaltung unverhältnismäßig und im Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz, beispielsweise zu Schwimmern und Anglern, problematisch sei.

    Die Fränkische Saale im Landkreis Bad Kissingen bei Großenbrach.
    Die Fränkische Saale im Landkreis Bad Kissingen bei Großenbrach. Foto: Simon Snaschel (Archiv)

    Nach dem Beschluss in München wird auch am Verwaltungsgericht (VG) Würzburg juristische Bewegung in die Angelegenheit kommen. Die dortigen Richter hatten ihre eigene Entscheidung zu zwei Klagen im Hauptsache-Verfahren nach der Beschwerde über die Abweisung des Eilantrages gegen das Paddelverbot im April zurückgestellt. Sie wollten aus dem jetzt vorliegenden Münchner Beschluss einen Trend ableiten, wie der Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mit eventuellen weiteren Beschwerden gegen die beiden noch ausstehenden Urteile umgeht.

    Wie es nun juristisch weiter geht, sei schwierig abzusehen, erklärt ein Pressesprecher am VG Würzburg auf Nachfrage. Es komme es darauf an, was die vom Verwaltungsgerichtshof geforderte Sachverhaltsaufklärung durch das Landratsamt Bad Kissingen zu den objektiven Gefahren auf der Saale bringt und wie sich die dazu Beteiligten einlassen. Es sei schwer abzusehen, ob die Allgemeinverfügung dann bis zum 1. März überhaupt aufrechterhalten bleibt, so sein Fazit.

    Landratsamt Bad Kissingen wartet weitere Entscheidung aus München ab

    "Sollte der VGH, wie angedeutet, die von den einsturzgefährdeten Bäumen ausgehenden Gefahren unter das allgemeine Lebensrisiko fassen, wäre das Verbot aufzuheben", räumt Thomas Schoenwald am Landratsamt Bad Kissingen ein. Sofort könne das aber nicht passieren. Nach seiner Interpretation des Münchner Beschlusses müsse seine Behörde nicht ausdrücklich nach gefährlichen Bäumen am Fluss suchen. Aber: Die Risiko-Bäume, die dem Landratsamt bekannt und teils schon markiert sind, müssten dennoch vor der Freigabe des Flusses beseitigt werden.   

    Genügen derartige Warnschilder an der Fränkischen Saale?
    Genügen derartige Warnschilder an der Fränkischen Saale? Foto: Wolfgang Dünnebier (Archiv)

    Zudem prüft das Landratsamt, ob nach der Münchner Entscheidung das Aufstellen von Warnschildern, wie bereits 2023 erfolgt, zur Absicherung genügt. "Eine letztverbindliche Aussage steht jedoch aus", so Schoenwald.

    Demnächst sollen Bäume zwischen Hammelburg und Morlesau entnommen werden

    Konkret geplant sei nun, den Flussabschnitt Hammelburg bis Morlesau nach dem bisherigen Konzept fertig zu bearbeiten. Dazu seien die einsturzgefährdeten Bäume bereits konkret ermittelt. Nach Vorliegen der artenschutzrechtlichen Genehmigung sollen die relevanten Bäume von Mitte September bis Ende Oktober 2024 entnommen werden.

    Im Abschnitt Bad Kissingen bis Aura werden die bereits identifizierten und markierten Bäume hinsichtlich artenschutzrechtlicher Relevanz begutachtet. Die nicht artenschutzrechtlich relevanten Bäume werden außerhalb der Vogelbrutzeit gefällt, stellt das Landratsamt in Aussicht.

    Das weitere Vorgehen an den übrigen Gewässerabschnitten werde noch geprüft. "Insgesamt sind wir zuversichtlich, dass auf Grundlage dieser höchstrichterlichen Entscheidung ein Befahren der Fränkischen Saale im Landkreis Bad Kissingen nach Beseitigung der uns konkret bekannten Gefahren unter Betonung der Eigenverantwortung wieder möglich sein wird", so Schoenwald.

    Nicht festlegen will er sich darauf, wann das soweit ist. Das hänge davon ab, wann betreffenden Risikobäume unter Beachtung des Naturschutzrechtes entfernt werden können. Ein schwacher Trost ist für Paddelsportler, dass zu einem Saale-Abschnitt durch Bad Kissingen seit Juni nun auch ein 1,1 Kilometer langer Abschnitt südlich von Morlesau in Richtung Landkreis Main-Spessart wieder freigegeben ist.                    

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