Hammelburg (ghs) Zu einer Geldstrafe in Höhe von 1800 Euro wurde ein 40-Jähriger wegen so genannter falscher Verdächtigung verurteilt. Er hatte einen Polizisten angezeigt, der ihn geschlagen haben soll. Ein umfangreiches Ermittlungsverfahren hatte jedoch die Unschuld des Ordnungshüters festgestellt. Also hatte der Angeklagte gelogen, als er die Anzeige erstattet hatte.
In den Bauch soll ihn der Beamte mit der Faust geschlagen haben, behauptete der Angeklagte auch noch bis zuletzt im Strafprozess. Der Polizist war zusammen mit seinem Streifenkollegen in die Wohnung des Angeklagten gekommen, weil dessen Ehefrau die Polizei gerufen hatte. Denn der Angeklagte war tätlich gegen die Frau geworden, hatte sie gewürgt und ihr ein Büschel Haare ausgerissen. Da war sie in ihrer Panik ins Badezimmer geflüchtet.
Auf die Frau losgegangen
Kaum waren die Polizisten in der Wohnung, war der Angeklagte erneut auf seine Frau losgegangen. Ein Streifenbeamter hielt den Angeklagten in der Küche so lange von der Frau fern, bis der Kollege den Sachverhalt im Wohnzimmer mit ihr abgeklärt hatte.
"In der Küche ist es dann zum Widerstand gegen uns gekommen", erinnerten sich die Polizisten jetzt als Zeugen. Weil der Angeklagte immer aggressiver wurde und nicht einen Hauch von Kooperation zeigte, hätten sie ihn niederringen müssen. Sodann klickten die Handschellen.
Auch in der Polizeiinspektion war der Angeklagte noch sehr renitent gegen die Beamten geworden und hatte sie mit Beleidigungen bedacht. Ein Messgerät zeigte einen Blutalkoholwert von zwei Promille an. Besonders der eine Polizist, der ihn zuvor in der Küche in Schach gehalten hatte, war für den Angeklagten ein rotes Tuch.
Polizist beschuldigt
Ganze drei Monate nach diesem Vorfall war der Angeklagte auf die Idee gekommen, Letzteren wegen Körperverletzung anzuzeigen. Laut Anzeige soll der Polizist damals nicht nur in der Küche zugeschlagen haben, sondern auch noch bei der Vernehmung im Revier gedroht haben, erneut zuzuschlagen.
Dieser zu Unrecht beschuldigte Beamte habe während der aufwändigen Untersuchung gegen sich einiges an Unannehmlichkeiten über sich ergehen lassen müssen, sagte die Richterin. So zum Beispiel eine Beförderungssperre für die Dauer der Untersuchung. Oder die Vernehmungen. Ein Strafverfahren gegen den Beamten wurde eingestellt.
Steuergelder seien unnötig verplempert worden, rügte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. "Wie wäre es für Sie, wenn man Sie einer Tat bezichtigt, die Sie nicht begangen haben?", fragte sie den Angeklagten. Zusammen mit einer noch nicht vollstreckten Strafe aus einem vorangegangenen Strafverfahren bildete die Richterin eine Gesamtgeldstrafe von 120 Tagessätzen. So muss der Angeklagte nicht ins Gefängnis gehen. Die Staatsanwältin hatte hingegen eine fünfmonatige Haftstrafe ohne Bewährung beantragt.