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Rannungen: PV-Felder neben der Autobahn?

Rannungen

PV-Felder neben der Autobahn?

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    Noch nicht entschieden hat der Rannunger Gemeinderat über eine PV-Projekt der Firma Solargrün.
    Noch nicht entschieden hat der Rannunger Gemeinderat über eine PV-Projekt der Firma Solargrün. Foto: Symbolbild: Patrick Pleul/dpa

    Die Firma Solargrün (Hauptsitz in Saulheim, Rheinland-Pfalz) bleibt bei ihrem Plan, eine insgesamt 35 Hektar große Photovoltaikanlage entlang der Autobahn A 71 zu errichten. Sie ist deshalb erneut an die Gemeinde herangetreten. Deshalb beschäftigte sich der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung wieder damit.

    Der Gemeinderat hat in dieser Angelegenheit noch nicht entschieden. Die Flächen liegen teilweise östlich und teilweise westlich der Autobahn. „Überwiegend wird der privilegierte Bereich innerhalb des 200-Meter-Korridors belegt“ heißt es in der Sitzungsvorlage und weiter „hierfür genügt dem Investor ein Bauantragsverfahren“. Das bedeutet, dass der Gemeinderat hier keine Einflussmöglichkeiten hat, nur die Grundstückseigentümer muss der Investor für sich gewinnen. Im nordwestlichen Bereich allerdings sollen auch Flächen mit bebaut werden, die außerhalb dieses Korridors liegen. Da diese Flächen also kein Baurecht haben, müsste die Gemeinde den Flächennutzungsplan ändern und einen Bebauungsplan aufstellen . Die Firma Solargrün hat zugesagt, die Kosten zu übernehmen.

    So gut wie alle Grundstückseigentümer hätten den Vertrag unterschrieben, teilte die Firma mit. Die Energiegenossenschaft ÜZ Lülsfeld, die mit der Energiegesellschaft im SWOL (Schweinfurter Oberland) zusammenarbeitet, hat kein Interesse signalisiert, den hinteren Teil in einem gesonderten Verfahren zu erschließen, hieß es und weiter „deshalb wäre die Überlegung, dies der Firma Solargrün zu ermöglichen“.

    Gemeinderat Joachim Weigand (CSU) hatte jedoch Bedenken, so einfach zuzustimmen. Er wies darauf hin, dass dieses Vorhaben schon einmal auf der Tagesordnung stand und abgelehnt wurde. Außerdem wollte er geklärt wissen, wer wegen Befangenheit abstimmen darf und wer nicht. Die Öffentlichkeit wurde einige Minuten vor die Türe geschickt. Danach verkündete Bürgermeister Fridolin Zehner (CSU), dass noch keine Entscheidung gefallen war. „Ich werde das Thema in der nächsten Sitzung wieder auf die Tagesordnung bringen“, bekundete er tags darauf auf Nachfrage der Redaktion, das werde in öffentlicher Sitzung behandelt.

    Kindergarten braucht mehr Platz

    Auf der Tagesordnung stand auch eine Information über den Planungsstand der Kindergartenerweiterung. Diese ist angesichts der großen Zahl von Kindern, die hier betreut werden, dringend nötig. Bürgermeister Zehner teilte mit, dass der ursprüngliche Plan, den Kindergarten nach vorne zu erweitern und die auf dem Platz vorhandenen Bodenplatte dafür zu verwenden, verworfen worden sei. Vorgesehen ist nun, den Kindergarten in nördlicher Richtung zu erweitern. Diese Bodenplatte aus Beton war ursprünglich vorgesehen, um hier ein Jugendhaus zu bauen. Das allerdings wurde dann doch verworfen. Die Jugendlichen bekommen einen Container in der Nähe der Festhalle. Auf der Bodenplatte soll, zur Fridolin Zehner , ein Lager für den Kindergarten eingerichtet werden.

    Kein Waldtausch

    Der offizielle freiwillige Waldtausch in der Gemeinde findet nicht statt. Bürgermeister Zehner informierte den Gemeinderat darüber, dass der ursprüngliche Tauschhelfer wegen Überlastung seine Unterstützung zurückgezogen hat. In einem Gespräch mit dem Amt für Ländliche Entwicklung sei besprochen worden, deshalb den Waldtausch zu beenden.

    Allerdings besteht die Möglichkeit, ihn in kleinerem Rahmen durchzuführen. Koordinator und erster Ansprechpartner dafür sei die Gemeinde.

    Schließlich genehmigte der Gemeinderat auch einen Zuschuss aus dem Förderprogramm der Allianz SWOL für Investitionen zur Innenentwicklung zur Beseitigung eines Leerstands. Demnach werden Investitionen für leerstehende Gebäude, die mindestens zwölf Monate ungenutzt und vor mindestens 50 Jahren errichtet worden sind, gefördert, wenn sie reaktiviert beziehungsweise wieder der Wohnnutzung zugeführt werden.

    In der Hauptstraße soll ein Wohnhaus, das im Fördergebiet liegt, saniert werden. Nach den Vorschriften beträgt die Förderungssumme zehn Prozent der Investitionskosten, maximal jedoch 7500 Euro je Anwesen. Die Zuwendung würde demnach 7500 Euro betragen.

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