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SCHONDRA: Straße einseitig befahrbar

SCHONDRA

Straße einseitig befahrbar

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    Übersichtlich war die Tagesordnung der öffentlichen Gemeinderatssitzung. Der Bürgermeister informierte die Gemeinderäte über den Beginn der Baumaßnahme in der Münchau. Dort soll der Ortsteil an die Wasserversorgung des Marktes Schondra angeschlossen werden. Die Baustelleneinrichtung erfolgte bereits am Mittwoch dieser Woche. Der Bürgermeister machte darauf aufmerksam, dass die Straße einseitig befahrbar bleibt, es jedoch kurzfristig auch zu Behinderungen kommen könne.

    Im Zuge der Erntezeit und der großen Maschinen sollten die Anlieger das Gespräch mit der Firma suchen und sich über den Sachstand informieren. In der nächsten Woche gibt es eine Pressemitteilung zu diesem Thema.

    Das Landratsamt Bad Kissingen hat eine Stellungnahme zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan 2013 abgegeben. Dazu heißt es unter anderem: „Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. Gegen den Erlass der Haushaltssatzung bestehen keine Bedenken.“ Die Haushaltssatzung wird eine Woche lang öffentlich ausgehängt und kann damit eingesehen werden.

    Neuverschuldung gibt es in diesem Jahr nicht, so wie auch in den Vorjahren. Auch in Zukunft wird nicht daran gedacht, so dass die kontinuierliche Konsolidierung des Haushaltes des Marktes als sehr positiv bewertet wird. Allerdings ist der Markt Schondra in diesem Jahr nicht in der Lage die Mindestzuführung zu erwirtschaften. Hier wurde ein Fehlbetrag von 271 000 Euro errechnet, der durch Rücklagen in den vergangenen Jahren ausgeglichen werden kann.

    Harald Knüttel aus Schönderling möchte eine Garage auf seinem Grundstück bauen. Jedoch soll der Dachstuhl, anders als im Bebauungsplan vorgesehen, als Flachdach mit Trapezblech gebaut werden. Da aber zwei Seiten der Garage als Grenzbebauung gelten, wurde der Antrag erst einmal zurückgestellt, da der Bebauungsplan den Räten nicht vorlag. Über diesen Antrag wird zu einem späteren Zeitpunkt abgestimmt.

    Ralf Kleinhenz aus Einraffshof möchte einen Bullenstall und eine dazugehörige Güllegrube errichten. Im Zuge des Verbots der Anbindehaltung für Rinder und dem Auslaufen der Übergangsfristen wird dieser Stall als Freilaufstall gebaut. Dem Bauantrag wurde einstimmig stattgegeben.

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