Einsätze unter Atemschutzgeräten gehören zu den gefährlichsten Tätigkeiten im Feuerwehrdienst. Unter Atemschutz dürfen deshalb nur Feuerwehrangehörige eingesetzt werden, die körperlich und fachlich dafür geeignet sind und die mit dem Einsatz verbundenen Gefahren kennen. Die Feuerwehr-Dienstvorschrift 7 „ Atemschutz “ verlangt von jedem Atemschutzgeräteträger eine jährliche Übung unter einsatzähnlichen Bedingungen.
Im Gegensatz zur Belastungsübung bietet sich hier die Möglichkeit, ein Einsatzszenario unter kontrollierten Bedingungen ablaufen zu lassen. An der Atemschutzgeräteträger-Übung unter Federführung der Freiwilligen Feuerwehr Machtilshausen , die vor kurzem in der alten Schule beziehungsweise jetzigen Jugendzentrum in Machtilshausen stattgefunden hat, nahmen die Wehren aus Langendorf, Elfershausen und Machtilshausen mit insgesamt 16 Kräften teil.
Im Gewölbekeller wurde ein Brand mit Hilfe einer Nebelmaschine simuliert. Unter Einsatzleitung von Kommandant Heinrich Starrach und den Gruppenführern Philipp und Valentin Saum übten die Wehren den Umgang mit der Wärmebildkamera und die zeitgerechte Bergung einer bewusstlosen Person.
Auch in Langendorf und Elfershausen wird es ähnliche, gemeinsame Übungen der drei Wehren geben. Dieter Densch