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NÜRNBERG: Hohe Haftstrafen im GFE-Prozess

NÜRNBERG

Hohe Haftstrafen im GFE-Prozess

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    Mit langen Haftstrafen endete am Donnerstag nach 94 Verhandlungstagen in Nürnberg der erste Prozess um die Gesellschaft zur Förderung Erneuerbarer Energien (GFE). Alle elf Angeklagten der Führungsriege aus Geschäftsleitung, Vertrieb und Produktion des 2010 faktisch stillgelegten Blockheizkraftwerksherstellers wurden wegen „banden- und gewerbsmäßigem Betrug“ verurteilt. Sie hatten 1417 Kunden, darunter etwa 400 aus Unterfranken, mit nicht funktionierenden Kleinkraftwerken um mehr als 62 Millionen Euro betrogen.

    Am härtesten traf das Urteil der 12. Strafkammer um den Vorsitzenden Richter Bernhard Germaschewski mit neun Jahren Haft den Firmengründer Horst K. Der gelernte Installateur sitzt seit fast dreieinhalb Jahren in Nürnberger Untersuchungshaft. Dorthin musste er nach der Verkündung auch wieder, denn das Gericht ließ den Haftbefehl wegen Fluchtgefahr in Kraft.

    Für fünfeinhalb Jahre hinter Gittern bleiben soll der Kfz-Meister Karl M. Er versuchte, den aus China importierten, „Blockheizkraftwerk“ genannten Notstromaggregaten höhere Effizienz zu entlocken. Was ihm zwar wohl gelungen ist, doch nicht in der prospektierten Form. Für das Gericht war er „der eigentliche Produktionsleiter. Und nach außen Vater des Produkts, das es nicht gab. Er betrieb Forschungen mit Wasserbeimischung, ein weiterer Beweis seiner Schuld.“

    Diplom-Ingenieur Hubert K. bekam lediglich vier Jahre Freiheitsstrafe. Wie M. habe er „gewusst, dass GFE kein Produkt hat und nicht weiß, wie man es herstellt“. Sein Teilgeständnis minderte die Schuld.

    Am glimpflichsten kam mit drei Jahren Haft GFE-Geschäftsführer Jörg T. davon. Weil er „keine strategischen Entscheidungen“ traf und „als Erster die Mauer des Schweigens gebrochen“ hatte. Je nach Art der Beteiligung zwischen dreieinhalb und sechseinhalb Jahre Haft gab es für die angeklagten Vertriebler, alle aus Franken und Schwaben.

    Doch das Verfahren mit 212 Zeugen, drei Sachverständigen und Hunderten abgehörter Telefongespräche war wohl nur das erste: Noch wird nach Auskunft der Staatsanwaltschaft gegen über 40 weitere Personen ermittelt. Wann und gegen wen Anklage erhoben wird, sei aber noch offen.

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