Die Umwelt schonen und dabei richtig Kasse machen – mit diesem Versprechen hat ein Kaufmann und früherer Polizist in Würzburg seinen Anlegern Millionen aus der Tasche gezogen. Der alleinige Aktionär und faktische Geschäftsführer der Quadrosol AG wurde am Donnerstag wegen Betruges vor dem Landgericht Würzburg zu sechs Jahren Haft und wegen Steuerhinterziehung zu weiteren zwei Jahren und zwei Monaten verurteilt.
Traumhafte Renditen versprochen
Zwei Jahre saß der Angeklagte in Untersuchungshaft, ein Jahr dauerte der Prozess, in dem der einschlägig vorbestrafte Kaufmann bis zuletzt die Schuld auf andere schob. Doch die Ermittlungen hatten bereits vor dem Prozess deutliche Hinweise geliefert, dass der Kaufmann S. „ein System aus Lug und Trug“ (so der Vorsitzende Richter Hans Brückner) aufgebaut hatte, um seine Geldgeber abzuzocken: Die Blockheizkraftwerke, die er seinen Kunden mit bis zu 50-prozentiger Rendite anpries, gab es nie. Er hatte weder die Patente noch die technische Kompetenz, sie zu fertigen. Und er täuschte seine Kunden schließlich mit Fotos aus einer Halle voll geliehener Maschinen, die mit seinem Angebot nichts zu tun hatten.
Dennoch blieb der Mann bis zum Ende bei seinen Unschuldsbeteuerungen. Die harte Haftstrafe begründete das Gericht denn auch mit seiner Uneinsichtigkeit. Der Verurteilte sah sich bis zuletzt als Opfer eines Komplottes seiner ehemaligen Mitarbeiter im Bund mit Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht und seinem Pflichtverteidiger Bernhard Löwenberg. Das Gericht sah als erwiesen an, dass der Mann von Beginn an seine Investoren „abzocken“, aber niemals Blockheizkraftwerke ausliefern wollte. Er selbst hielt sein Angebot bis zuletzt für ein gutes Geschäftsmodell. Er lebe „in einer Scheinwelt“, attestierte ihm das Gericht. Die Beweisaufnahme sei für ihn „eine Katastrophe gewesen“, denn sie hätte die Anklage in allen wesentlichen Punkten bestätigt. Bei diesen Worten schüttelte der Verurteilte energisch verneinend den Kopf. In seinem letzten Wort drohte er Staatsanwalt, Polizei und Finanzermittler mit Strafanzeigen.
Mit der Masche mit Investitionen in derzeit gefragter Umwelttechnik hatte zuvor bereits die Gesellschaft zur Förderung Erneuerbarer Energie (GFE) in Nürnberg Hunderte von Kunden in Unterfranken um Millionen gebracht. Deren Drahtzieher stehen seit Monaten in Nürnberg vor Gericht.
Kaufmann S. pries in Würzburg ein „Rundum-Sorglos-Paket“ jenen etwa 50 Kunden an, die in „grüne“ Technik investieren wollten: Sie zahlten vier- bis sechsstellige Summen, Quadrosol wollte sich dafür um den Bau und die Wartung der Wunderkraftwerke kümmern, deren Turbinen angeblich mit Rapsöl angetrieben wurden. Als einziger Aktionär der Würzburger „Quadrosol AG“ habe der Angeklagte alle Fäden in der Hand gehabt, sagte der Staatsanwalt.
Den Kunden versprach Quadrosol traumhafte Zinsen aus den Einspeisungsgebühren der umweltfreundlichen Energie. Sie investierten 2,7 Millionen Euro in ein scheinbar seriöses Unternehmen. Einen Würzburger Stadtrat machte man aus Image-Gründen zum Chef des Aufsichtsrates, ein ehemaliger Bundesminister gehörte dem Kontrollgremium – das seinen Aufgaben offenkundig nicht richtig nachkam – ebenfalls an. Beide bekamen von dem Betrug nichts mit. Gericht und Staatsanwaltschaft scheinen ihnen das geglaubt zu haben, Anklagen gab es nicht.
Die Blockheizkraftwerke, für die die Investoren weit über zwei Millionen Euro bezahlten, haben nie existiert: „Alles entsprang ausschließlich der Fantasie des Angeklagten“, betonte der Anklagevertreter bereits zu Prozessbeginn – was sich durch die Beweisaufnahme bestätigte. Ein Großteil des investierten Geldes floss als Provision an die Vertriebsmitarbeiter, über 430 000 Euro soll der Angeklagte in die eigene Tasche gesteckt und davon alte Schulden bezahlt und seinen Lebensunterhalt bestritten haben.
Erdrückende Beweislage
Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre und zehn Monate wegen Betrug in einem besonders schweren Fall beantragt und eine weitere von zwei Jahren und vier Monaten für Steuerhinterziehung. Das Ergebnis der über ein Jahr dauernden Beweisaufnahme sei, so der Staatsanwalt, bei dem Kaufmann nicht „angekommen“, er verweigere sich der Realität. Die drei Verteidiger hielten eine etwa halb so lange Haftstrafe für angemessen. Sie betonten, der Kaufmann sei von provisionsgeilen Vertriebsleuten mit falschen Verkaufszahlen getäuscht worden.
Das sture Leugnen seiner Verantwortung dürfte den Verurteilten nun teuer zu stehen gekommen sein – eine kürzere Haftstrafe wäre bei einem Geständnis sicher drin gewesen. „Der Angeklagte hätte auf seinen Pflichtverteidiger Löwenberg hören sollen und sich dem Verfahren stellen sollen“, mahnte der Vorsitzende in seiner Urteilsbegründung nach einem Jahr Prozess. Die Beweislage sei „erdrückend“ gewesen, seine Verschwörungstheorien „entbehren jeder Grundlage“.