Die „freundschaftlich-kumpelhafte Nähe“ zu den Jungs in der Jugendrotkreuzgruppe Bad Kissingen hat dessen früherer Leiter (33) schrittweise „bis zu eindeutig sexuell motivierten Übergriffen“ gesteigert und die „fehlende sexuelle Selbstbestimmungsfähigkeit“ der drei Jugendlichen im Alter von 13 bis 15 Jahren „bedenkenlos für seine Zwecke ausgenutzt“. Davon zeigte sich die Große Strafkammer des Landgerichts Schweinfurt am fünften Verhandlungstag überzeugt. Sie verurteilte den Angeklagten am Montag wegen siebenfachen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen und eines sexuellen Missbrauchs eines Kindes zu vier Jahren Freiheitsstrafe.
SCHWEINFURT