Völlig überfüllte Erstaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge, beheizte Notzelte oder Massenschlaflager in alten Omnibushallen: Die deutschen Behörden stoßen derzeit vielerorts mit der Flüchtlingsunterbringung an ihre Grenzen. Welcher Asylsuchende nach der Ankunft in Deutschland in welches Bundesland und in welche Erstaufnahmeeinrichtung muss, ist in verschiedenen Vereinbarungen, Durchführungsverordnungen sowie Gesetzen geregelt. Die Verteilung auf die einzelnen Bundesländer wird jedes Jahr neu festgelegt in sogenannten Aufnahmequoten.
MÜNCHEN/BERLIN