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LANDKREIS WÜRZBURG: Wie viel Nebentätigkeit verträgt der Posten?

LANDKREIS WÜRZBURG

Wie viel Nebentätigkeit verträgt der Posten?

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    Braucht ein hauptamtlicher Bürgermeister eine Nebentätigkeit? Besteht dabei nicht ein Interessenkonflikt? Funktioniert die Doppelbelastung für Bürgermeister überhaupt? Für derlei Diskussionen hat jüngst das Vorgehen Peter Juks', Bürgermeister in Ochsenfurt, gesorgt. Er ist Stadtoberhaupt, will aber gleichzeitig seine Zimmerei weiterführen. Der Stadtrat hatte dem hauptamtlichen Bürgermeister in nichtöffentlicher Sitzung diese Nebentätigkeit genehmigt. Bis zu sieben Stunden pro Woche will Juks für seinen Betrieb aufwenden. Das sorgte für Wirbel, nicht nur im Ochsenfurter Stadtrat.

    Auch andere Rathaushauschefs arbeiten neben ihrem Bürgermeisteramt. Klaus Schmidt, Bürgermeister in Waldbüttelbrunn, und Andrea Rothenbucher aus Hettstadt zum Beispiel. Sie haben sich dieser Problematik ebenfalls gestellt – mit unterschiedlichen Lösungen.

    „Als hauptamtlicher Bürgermeister zu arbeiten und gleichzeitig ein Geschäft zu führen ist unmöglich“, sagt Andrea Rothenbucher, Bürgermeisterin von Hettstadt. Sie hatte über Jahre eine Werbeagentur aufgebaut, zum Amtsantritt hat ihr Vater die Geschäftsführung übernommen. „Das war vorher so abgesprochen. Wenn ich etwas mache, dann mache ich es richtig“, so Andrea Rothenbucher, „ich bleibe allerdings weiterhin Inhaber der Werbeagentur“. Das hat sie so mit dem Gemeinderat gleich in der ersten Sitzung abgesprochen.

    Klaus Schmidt, Bürgermeister von Waldbüttelbrunn, verfolgt eine andere Strategie. Er ist nach wie vor Geschäftsführer seines Reisebüros in Höchberg. „Ich habe beim Gemeinderat einen Antrag gestellt, eine Stunde in der Woche für mein Reisebüro arbeiten zu dürfen“, sagt Schmidt. Er versichert, sich trotz seiner Position als Geschäftsführer voll auf den Bürgermeister-Posten konzentrieren zu können. „Ich muss ab und zu Dokumente unterschreiben, stehe meinen Angestellten zur Not mit einem Rat zur Seite und stelle einmal im Monat die Mülltonne raus.“ Das zuweilen Absurde daran: Auch kleinere Arbeiten muss er für den Gemeinderat dokumentieren, das dauere dann manchmal länger als die Arbeit an sich. Allerdings könne er nicht einfach einen Geschäftsführer einstellen, weil dieser dann mit seinem Privatvermögen für das Reisebüro haften müsste. „Ich könnte es höchstens verkaufen. Aber was mache ich dann, wenn ich in sechs Jahren nicht wiedergewählt werden würde?“

    Laut Bayerischem Beamtengesetz darf ein hauptamtlicher Bürgermeister durch seine Nebentätigkeit maximal ein Drittel seiner Bezüge als Gemeindeoberhaupt verdienen. „Finanziell habe ich daraus kaum Vorteile, ich habe ja eine Büroleitung eingestellt“, erklärt Schmidt. Ihm gehe es um den Erhalt eines Betriebes, den er über Jahre von einem Ein-Mann-Betrieb zum Arbeitsplatz für sechs Menschen entwickelt habe.

    Dafür hat seine Kollegin aus Hettstadt Verständnis. „Klaus Schmidt erledigt ja nur administrative Aufgaben“, verteidigt Andrea Rothenbucher ihren Waldbüttelbrunner Bürgermeister-Kollegen. „Ich finde, der Gemeinderat sollte ihn nicht unter Druck setzen, sondern darauf vertrauen, dass er seine Nebentätigkeit beendet, wenn er sie mit dem Bürgermeisteramt nicht unter einen Hut bringen kann.“

    In einem Punkt sind sich beide einig: Der Posten als Bürgermeister verlangt volle Konzentration und einiges an Engagement. Und beide sind sich sicher, den Einwohnern ihrer Gemeinde das versprechen zu können.

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