Der Besuch von Angehörigen, die in den Haßberg-Kliniken behandelt werden, war aufgrund von Corona in den letzten Wochen schwer möglich. Denn in den beiden Krankenhäusern in Haßfurt und Ebern galt seit 9. März ein Besuchsverbot. Über das Osterwochenende lockerten die Haßberg-Kliniken dann kurzzeitig das Verbot – ab diesem Freitag wieder es erneut gelockert.

Zwar sei die Inzidenz immer noch hoch, doch "dank einer derzeit überschaubaren Hospitalisierungsrate lassen die Haßberg-Kliniken ab Freitag, den 22. April wieder Patientenbesuche an den Standorten Haßfurt und Ebern zu", schreibt das Kommunalunternehmen Haßberg-Kliniken in einer aktuellen Pressemitteilung.
Eine Stunde Besuchszeit pro Tag
"Stationäre Patienten dürfen ab dem 22. April täglich einen festen Besucher aus dem engen Familienkreis, der nicht wechseln darf, im Patientenzimmer empfangen", heißt es in der Mitteilung weiter. Der Besuch dürfe maximal eine Stunde dauern und müsse während der Besuchszeiten zwischen 13 und 18 Uhr stattfinden. Zusätzlich müssen die gängigen Abstands- und Hygieneregeln eingehalten sowie eine FFP2-Maske getragen werden. Diese Regelung gilt laut der Mitteilung für beide Krankenhäuser.
Ausnahmen von der gelockerten Besuchsregelung gibt es jedoch: Nicht davon betroffen sind laut dem Kommunalunternehmen die Geriatrie und die Intensivstation am Haus Haßfurt. Hier sei ein Besuch nur nach Absprache mit dem Chef- oder Oberarzt möglich.
2-G-Plus Regelung für Besuche
Wer nun einen Besuch in den Haßberg-Kliniken plant, muss sich laut dem Kommunalunternehmen außerdem an die 2-G-Plus-Regelung halten. Diese sei für alle Besucherinnen und Besucher verpflichtend. Benötigt werde ein gültiges Impfzertifikat oder eine Genesenenbescheinigung sowie ein negativer Schnelltest. Aufgrund der hochansteckenden Omikron-Variante sind auch geboosterte Personen zum Schnelltest verpflichtet, heißt es in der Mitteilung.

Testmöglichkeiten gibt es jeweils von 7 bis 10 Uhr in der Teststation in Haßfurt neben dem Ärztehaus sowie im Personalwohnheim in Ebern, informiert das Kommunalunternehmen. Ausgenommen davon sind laut dem Presseschreiben gegebenenfalls Besuche bei Schwerstkranken sowie Patientinnen und Patienten am Lebensende, sowie im Einzelfall nach Rücksprache mit dem Chefarzt.
Keine Besuche bei Coronapatienten erlaubt
Eine vorherige telefonische Terminabstimmung über die jeweilige Station sei zwingend erforderlich. Das Kommunalunternehmen weist darauf hin, dass Besuche bei Patientinnen und Patienten mit einer Corona-Infektion oder mit Verdacht auf eine Corona-Infektion nicht erlaubt sind.
Weitere Informationen gibt es ab Donnerstag, 21. April, unter www.hassberg-kliniken.de