Der Königsberger Stadtrat beschäftigte sich am Dienstag mit der Auflösung von Haushaltsrücklagen. Wegen einer zu leistenden Steuerrückzahlung an einen Gewerbetreibenden und des damit verbundenen Rückgangs der Einnahmen kann der Haushalt 2018 nur auf diese Weise ausgeglichen werden.
Der Stadtrat billigte die außerordentliche Ausgabe von mindestens 521 834 Euro zu diesem Zweck und stimmte zu, dass das fehlende Geld bei Bedarf den Rücklagen entnommen und dem Verwaltungshaushalt zugeführt werden kann.
Wie Bürgermeister Claus Bittenbrünn erläuterte, werden die Gebühren für die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung jeweils für einen Abrechnungszeitraum von längstens vier Jahren ermittelt. Berücksichtigt würden dabei Überschüsse oder Unterdeckungen aus dem vorherigen Erhebungszeitraum. Die Kalkulation eines Büros ergab für die Stadt Königsberg, dass die Wasser- und Abwassergebühren anzupassen sind, wobei die vom Stadtwerk Haßfurt angekündigte Erhöhung des Einkaufspreises im Jahr 2018 bisher nicht umgesetzt wurde.
Die Abwassergebühr müsste demnach von derzeit 2,25 Euro pro Kubikmeter auf 2,10 Euro (brutto) sinken, da es keine Überdeckung geben darf. Überschüsse müssen an den Nutzer weitergegeben werden. Die Abrechnung wird rückwirkend zum 1. Januar 2018 umgesetzt und gilt für vier Jahre.
Die Wassergebühren werden sich laut Bittenbrünn ab 1. Januar 2019 unterschiedlich entwickeln. Im Oberland (Dörflis, Hofstetten mit Bühl, Köslau und Kottenbrunn) muss der Kubikmeterpreis von 1,76 Euro (plus sieben Prozent Mehrwertsteuer) wegen gestiegener Bezugskosten von der Veitensteingruppe, erheblich gestiegener Unterhaltskosten und der geringen Zahl der veranlagten Kubikmeter auf 1,90 Euro (plus sieben Prozent Mehrwertsteuer) angehoben werden, um die Kosten zu decken. Im Königsberger Unterland (Altershausen, Hellingen, Junkersdorf, Königsberg, Römershofen und Unfinden) wird der bisherige Beitrag von 2,43 Euro (plus sieben Prozent Mehrwertsteuer) pro Kubikmeter wegen bereits geplanter Verbesserungen am Leitungssystem und Erneuerungen, die wegen der schlechten Haushaltslage zurückgestellt wurden, und der dadurch entstandenen Überdeckung sowie der stetig gestiegenen Abnahmemengen gesenkt, auf ebenfalls 1,90 Euro (plus sieben Prozent Mehrwertsteuer). Auch diese Gebühren gelten für vier Jahre.
Beiden Änderungen stimmte der Stadtrat zu: dem neuen Abwasserpreis mit 16 : 1 Stimmen, dem Wasserpreis mit 14 : 3 Stimmen.
Zur Erweiterung des Baugebiets „Einweg“ in Holzhausen hatte die Beteiligung der Öffentlichkeit keine Einwände ergeben. Die Einwendungen der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden in der Sitzung von Geschäftsleiter Johannes Mücke und Bürgermeister Bittenbrünn vorgetragen und der Stadtrat fasste entsprechende Beschlüsse. Anschließend beschloss der Stadtrat mit 16:1 Stimmen den ausgearbeiteten Bebauungsplan.
Zur Förderung privater Haussanierungen in der Königsberger Altstadt (Städtebauförderung) berichtete der Bürgermeister, dass die Bedarfsmitteilung der Stadt Königsberg nach der Reduzierung für 2014, 2015 und 2016 auf null und für 2017 und 2018 auf 20 000 Euro eigentlich wieder auf die vorher jährlich vorgesehenen 50 000 Euro festgelegt werden sollte. Der Blick auf das Haushaltsjahr 2019 und die Folgejahre lasse aber bei einem erheblichen Anstieg der Kreisumlage und einem erwarteten weiteren Rückgang der Steuereinnahmen jedoch die Einstellung von 50 000 Euro nicht zu. Deshalb sieht die vom Stadtrat jetzt beschlossene Bedarfsmitteilung an die Regierung von Unterfranken für 2019 einen Betrag von 20 000 Euro vor für die Sanierung privater Anwesen sowie für das kommunale Förderprogramm vor, ebenso für 2020 und 2021.