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Eschenau: Abbrechende Äste, umstürzende Bäume: Das sagt der Forstbetrieb Ebrach zu den Gefahren im Wald

Eschenau

Abbrechende Äste, umstürzende Bäume: Das sagt der Forstbetrieb Ebrach zu den Gefahren im Wald

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    Gefahr von oben: Die Trockenjahre haben die Bäume gestresst und anfällig für Brüche werden lassen.
    Gefahr von oben: Die Trockenjahre haben die Bäume gestresst und anfällig für Brüche werden lassen. Foto: Wolfgang Aull

    Waldspaziergänge können erholsam sein. Oder verhängnisvoll, wenn die Naturgewalten überraschend zuschlagen. Wie unerwartet ein Baum umfallen kann, hat sich tragischerweise dieser Tage im Steigerwald gezeigt, als ein Forstarbeiter bei Fabrikschleichach von einem umstürzenden Baum erschlagen wurde. Über die Gefahren im Wald hat die Redaktion schon vor einiger Zeit mit Daniel Steuer, dem stellvertretenden Forstbetriebsleiter bei den Bayerischen Staatsforsten im Forstbetrieb Ebrach, gesprochen. Hier die Antworten, die er damals auf die wichtigsten Fragen gegeben hatte.

    Welches sind die typischen Gefahren?

    Typische Gefahrenpotentiale seien umfallende Bäume, Gipfelbrüche und herabfallende Äste, erklärt Steuer. Auch müsse stets damit gerechnet werden, dass auf den Wegen und Pfaden Äste oder auch Stämme querliegen. Worauf insbesondere Mountainbikefahrende achten sollten, denn hinter jeder Kurve, nach jeder Kuppe könne solch ein Hindernis den Weg versperren. Natürlich sei auch die Rutschgefahr zu benennen, welche sich besonders in den Wintermonaten ergibt, wenn der Boden durchnässt oder gefroren ist.

    Wie entstehen die Gefahrenpotentiale?

    Wenn auch die Gefahren, im Fachjargon "waldtypisch" bezeichnet, so alt sind wie der Wald selbst, so hinterlässt die Klimaveränderung laut Steuer doch deutliche Spuren: Die Trockenjahre stressen die Bäume und lassen sie anfällig werden; heftige Regen weichen die Böden auf. Und wenn dann beispielsweise ein heftiger Sturm durch die Wälder tobt, halten viele Bäume den Belastungen nicht mehr stand. Es dauere mehrere Tage, bis nach einem heftigen Sturmereignis alle abgebrochenen Gipfel oder Trockenäste  herabgefallen sind, denn "auch  angeschobene Bäume fallen noch unvermittelt um".

    Wer trägt die Verantwortung?

    In Waldbeständen und an Waldrändern gilt, dass Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer nicht für waldtypische Gefährdungen haften, die sie nicht selber verursacht haben. Dies gilt auch für private Eigentümerwege und fast alle Forststraßen. "Es besteht keine Verkehrssicherungspflicht, auch nicht auf ausgewiesenen Wanderwegen", sagt Daniel Steuer. Der Gipfelbruch etwa stelle eine waldtypische Gefahr da. Es bestehe daher keine Verkehrssicherungspflicht. Wer den Wald besucht, ist somit selber für seine Sicherheit  verantwortlich.

    "Angeschobene Bäume" können unvermittelt umfallen. Mit solchen "waldtypischen Gefahren" muss ein Waldbesuchender stets rechnen.
    "Angeschobene Bäume" können unvermittelt umfallen. Mit solchen "waldtypischen Gefahren" muss ein Waldbesuchender stets rechnen. Foto: Wolfgang Aull

    Wann greift die Verkehrssicherungspflicht?

    Befindet sich der gebrochene Gripfel hingegen an einer öffentlichen Straße, sieht es anders aus. Dort und bei Wegen und Einrichtungen, zu denen Besucher "gelenkt" werden, beispielsweise durch Informationstafeln, gilt, dass  der Grundeigentümer für die Verkehrssicherheit beziehungsweise für die Gefährdung, die von seinem Grundstück ausgeht, haftet. Dort müssen Gefahren schnellstmöglich beseitigt werden oder, wenn dies nicht möglich ist, entsprechende Schutzvorkehrungen getroffen werden. Beispielsweise Absperrungen. Gleiches gilt, wenn bei Forstarbeiten ein Baum gefällt wird, dieser aber nicht auf den Boden fällt, sondern sich an einem benachbarten Baum "aufhängt. Diese Gefahrensituation ist vom Eigentümer selber herbeigeführt worden, also haftet er auch für Schäden, die daraus möglicherweise entstehen.

    Wie versucht der Forst, Schäden vorzubeugen?

    Wie schaut es jetzt in der Praxis aus: An öffentlichen Straßen gibt es zweimal im Jahr eine sogenannte Verkehrsschau durch den Baulastträger der Straße und betroffenen Waldeigentümern. Im Anschluss an diesen Begang werden die notwendigen Verkehrssicherungsmaßnahmen zeitnah durchgeführt. Im Grenzbereich zur Bebauung erfolgt der Begang einmal jährlich eigenverantwortlich durch die zuständige Revierleitung. Auch die nicht öffentlichen Wege, diese umfassen  rund 500 Kilometer im Forstbetrieb, werden auf potentielle Gefährdungen angeschaut. Und wenn Betriebsarbeiten in der Nähe sind, werden diese Gefahrstellen in der Regel dann beseitigt. Dies erfolgt nicht in einem zeitlich so kurzen Zusammenhang wie an den öffentlichen Straßen.

    Was passiert "nach dem Sturm"?

    "Insbesondere nach Sturmereignissen erhalten wir Hinweise von Waldbesuchern, dass Forstraßen nicht passierbar sind", sagt Steuer. "Den Meldungen gehen wir nach, aber es dauert schon einige Tage manchmal sogar länger bis wir alle Wege  mit unseren Mitarbeitern kontrolliert haben." Mit Hindernissen muß gerechnet werden, erklärt Steuer unmissverständlich. In der "Waldfläche" selber werden die Gefahrstellen nicht beseitigt, wer sich in der freien Natur aufhält, unterwegs ist, sollte durchaus im Blick haben, was über dem  Kopf so alles passiert oder passieren könnte. Und nach Stürmen sei es sinnvoll, den Wald einige Tage lang nicht zu betreten.

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