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Bamberg: Äbtissin gewährte Kirchenasyl und muss sich nun vor Gericht verantworten

Bamberg

Äbtissin gewährte Kirchenasyl und muss sich nun vor Gericht verantworten

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    Äbtissin Mechthild Thürmer handelt nach ihrem christlichen Gewissen und gewährt Schutzsuchenden Kirchenasyl in der Abtei.
    Äbtissin Mechthild Thürmer handelt nach ihrem christlichen Gewissen und gewährt Schutzsuchenden Kirchenasyl in der Abtei. Foto: Marion Krüger-Hundrup

    Äbtissin Mechthild Thürmer hat Menschen erlebt, denen unsagbares Leid widerfahren ist. Männer mit kaum vernarbten Wunden von Folterungen, durch Vergewaltigungen traumatisierte Frauen, Flüchtlinge, die die Höllentouren über das Mittelmeer gerade so überstanden und die in Deutschland auf ein gerechtes Asylverfahren gehofft haben. Oft vergebens. Auf Basis der Dublin-Regelung mussten sie mit Rückführung, also Abschiebung in Staaten rechnen, die Flüchtlinge eher schlecht behandeln.

    Über 30 Opfern von Verfolgung, Krieg, Terror in ihren Heimatländern hat die Äbtissin der Abtei Maria Frieden Kirchschletten in den vergangenen Jahren Kirchenasyl gewährt: die „Ultima ratio“, wenn alle Mittel ausgeschöpft sind und die Abschiebung droht. „Es waren alles absolute Härtefälle“, sagt die Benediktinerin gegenüber dieser Redaktion und fügt energisch hinzu: „Ich habe so gehandelt, wie Jesus es auch getan hätte. Ich habe nichts falsch gemacht!“ Flüchtlinge „haben ein Kreuz zu tragen, da ist es mir egal, ob sie Christen oder Muslime sind, es sind Menschen in Not“.

    Handeln wird der Nonne zur Last geleget

    Ihr Handeln nach Gewissen und Nächstenliebe wird der 62-jährigen Nonne aber nun zur Last gelegt: Nach einer Anzeige – von wem auch immer – hat die Staatsanwaltschaft Bamberg gegen Äbtissin Mechthild Thürmer einen Strafbefehl erlassen wegen „des Verdachts der Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt“. So begründet der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft, André Libischer, das anberaumte Verfahren vor dem Amtsgericht Bamberg. Mechthild Thürmer solle im Herbst 2018 durch ein „sogenanntes Kirchenasyl“ die Rücküberstellung einer ausreisepflichtigen Asylbewerberin aus Eritrea nach Italien „verhindert“ haben, so heißt es in dem Strafbefehl.

    Verhindert habe sie, dass diese junge Afrikanerin in Italien „unter Brücken schlafen muss und Vergewaltigung und Zwangsprostitution ausgesetzt ist“, entrüstet sich die Äbtissin, die ihren damals schwangeren Schützling nachts um zwei Uhr höchstpersönlich zur Entbindung ins Krankenhaus gebracht hatte. Der Ehemann der Eritreerin hatte bereits einen gültigen Aufenthaltstitel für Deutschland. Die Familie auseinanderzureißen, wollte Schwester Mechthild obendrein nicht hinnehmen.

    Thürmer weigert sich, Geldstrafe zu bezahlen

    Dass es überhaupt zu einer Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht kommt, ist der Tatsache geschuldet, dass sich die Äbtissin weigert, die im Strafbefehl auf 2500 Euro festgesetzte Geldstrafe zu zahlen. Mit ihrem Rechtsanwalt Franz Bethäuser legte sie Einspruch ein: „Ich käme mir nicht ehrlich vor, die 2500 Euro zu bezahlen, nur um meine Ruhe zu haben“, erklärt Mutter Mechthild.

    Ursprünglich war der Gerichtstermin, zu dem die Äbtissin persönlich erscheinen muss, für den 31. Juli  anberaumt. Dieser wurde jedoch kurzfristig abgesetzt. Die offizielle Begründung dafür laut Peter Neller, Pressesprecher des Amtsgerichts: „Der Termin wurde aus prozessökonomischen Gründen abgesetzt. Es gibt weitere Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Derzeit gibt es keinerlei Erkenntnisse bezüglich einer Verfahrensbeendigung. Es wird von einem später anzuberaumenden Haupttermin ausgegangen.“

    Erster Fall in Bayern

    Mutter Mechthild bestätigt selbst, dass sie in den vergangenen Tagen die Nachricht von der Polizei über ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen sie erhalten habe. In diesem Fall handle es sich um das Kirchenasyl für eine Nigerianerin. Die Beschuldigung laute gleich wie im ersten Fall: „Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt gemäß §§ 95 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG, 27 StGB“.

    Es ist nun das erste Mal in Bayern, dass sich ein Vertreter einer katholischen Einrichtung wegen Kirchenasyls vor Gericht verantworten muss. Für Rechtsanwältin Bettina Nickel, stellvertretende Leiterin des Katholischen Büros Bayern und Ansprechpartnerin der Katholischen Kirche zum Thema Kirchenasyl, könnte damit auch ein Exempel statuiert werden. Ist der- oder diejenige, die Kirchenasyl gewährt, tatsächlich schuldig im Sinne der geltenden Gesetze? „Diese streitige Frage soll nun vor dem Amtsgericht geklärt werden“, vermutet Bettina Nickel.

    Sie selbst sagt klar: „Die Äbtissin ist nicht schuldig“, denn ein rechtsmissbräuchliches Verhalten liege nicht vor, weil die Abschiebung der Eritreerin und anderer Asylbewerber ja nicht unmöglich gewesen sei. „Die Behörden wissen beim Kirchenasyl stets, wo sich die Menschen befinden“, wie Nickel sagt.

    Äbtissin hielt sich strikt an die Verfahrensregeln

    So informiere Äbtissin Mechthild Thürmer gleich am ersten Tag des Kirchenasyls die Ausländerbehörde, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf), das Bamberger Generalvikariat und das Katholische Büro Bayern. Damit halte sich die Nonne strikt an die Verfahrensregeln, auf die sich 2015 die Kirchen mit dem Bamf im Blick auf Kirchenasyl geeinigt hätten. Demnach respektiert der Staat das Kirchenasyl, wenn die Kirchen es nur in Ausnahmefällen gewähren und die Identität der beherbergten Person mitteilen.

    Überhaupt bescheinigt Rechtsanwältin Nickel der Äbtissin eine „vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Katholischen Büro“, das diese wiederum „positiv unterstützt“. Bettina Nickel ist nach eigenen Worten in jedes Asyl in einer katholischen Pfarrei oder in einem Kloster in Bayern eingebunden. „Ich berate grundsätzlich, ob sich ein Fall für ein Kirchenasyl eignet, denn die Helfer müssen wissen, worauf sie sich einlassen“, betont die Anwältin, die selbst eine klare Position einnimmt. „Ich rate niemanden von einem Kirchenasyl aus Angst vor Strafverfolgung ab.“ Dieses „Damoklesschwert“ schwebe schon lange über jedem Kirchenasyl, ausgehend von der Frage, welcher Schranke die im Grundgesetz verankerte Gewissens- und Religionsfreiheit unterliegt .„Alle Grundrechte unterliegen Schranken“, konstatiert Juristin Nickel und beklagt, dass der deutsche Staat „die Dublin-Verordnung zu restriktiv auslegt“, etwa im Blick auf das Grundrecht „Schutz von Ehe und Familie“.

    Bisher wurden Verfahren überwiegend sanktionslos eingestellt

    Bisher stellten die Ermittlungsbehörden in Bayern das Verfahren gegen die das Kirchenasyl gewährenden Personen überwiegend sanktionslos ein. In einigen Fällen boten sie die Einstellung gegen eine Geldauflage an. Wenn die Beschuldigten einwilligten, war der Fall zwar erledigt, aber kein Freispruch.

    Bettina Nickel weiß die bayerischen katholischen Bischöfe vorbehaltlos hinter sich. Sie ist sich sicher: Falls die Situation vor dem Amtsgericht Bamberg „eskalieren sollte, werden Kardinal Marx und Erzbischof Schick als Vorsitzende der Freisinger Bischofskonferenz eingeschaltet“. Tatsächlich steht Erzbischof Ludwig Schick bereits jetzt mit Äbtissin Thürmer in Kontakt, wie sie sagt.

    Schick: Kirche setzt sich nicht über staatliches Recht hinweg

    „Kirchenasyl ist eine Form der kirchlichen Fürsorge“, erklärt der Bamberger Oberhirte auch auf Anfrage dieser Redaktion. Die Möglichkeit, in der Kirche als letzten Ausweg Zuflucht zu finden, „muss erhalten bleiben“. Das bedeute nicht, so der Erzbischof, dass die Kirche sich über staatliches Recht hinwegsetzt. Das Kirchenasyl helfe vielmehr einzelnen Menschen, auf Zeit hierzubleiben, um das Recht in vollem Umfang ausschöpfen zu können.

    Das Kirchenasyl sei kein Instrument, um die Asylfrage grundsätzlich zu lösen, aber ein Mittel, um Grenzfälle nochmals genauer zu überprüfen. Es bedeute Hilfe für Menschen in humanitären Härtefällen. „Dabei ist es unerlässlich, dass alle, die Kirchenasyl gewähren, sich stets an das mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2015 vereinbarte Vorgehen halten und sich vor Beginn eines Kirchenasyls durch die zuständige Ansprechpartnerin im Katholischen Büro München beraten lassen“, betonte der Erzbischof. Er bedauere, dass diese Vereinbarung einseitig vom Amt für Migration und Flüchtlinge verschärft worden sei.

    Die Nonne beweist in dieser prekären Situation weiter Mut: Aktuell gibt es trotz Strafbefehlen ein erneutes Kirchenasyl in der Abtei. Eine 22-jährige Kurdin hat dort Unterschlupf gefunden.

    KirchenasyleNach Informationen der „Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche“ gibt es (Stand: 8. Juli 2020) bundesweit 357 Kirchenasyle mit mindestens 550 Personen, davon etwa 125 Kinder. 308 der Kirchenasyle sind sogenannte Dublin-Fälle. In diesen Corona-Zeiten wurden in Bayern etliche Kirchenasyle beendet, da bislang keine Rückführungen erfolgten. Aktuell berät das Katholische Büro Bayern drei kirchliche Einrichtungen im Blick auf neues Kirchenasyl.Quelle: mkh

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