Nicht nur das, meist haben die Bäume auch Volksmundbezeichnungen wie Kellerkastanie (Aidhausen), Keller-Eiche (Eyrichshof), Winterlinde (Prappach) und Geschwistereichen (Königsberg). Vor allem sind es Linden, die als Naturdenkmal zählen. Dazu kommen noch kleine Landstriche, wie zum Beispiel das Erlbachröhricht bei Gemeinfeld, die Große Quelle bei Hofheim, der Ostheimer Himmelsweiher, der Quellinger Erlenbruchwald bei Wohnau oder der Wilde See bei Untertheres.
Doch im Gegensatz zu Steindenkmälern sind Naturdenkmäler vergänglich. Gleich mehrere Zähne nagen an ihnen. Da sind der Zahn der Zeit und der Zahn der Natur, die für Krankheiten, Sturm- und Blitzschäden sorgen. Und natürlich nagt auch das Gebiss des Menschen daran.
Gerade einmal 2000 Euro sind im Haushalt für den Erhalt der Naturdenkmäler ausgewiesen, Gelder, die nur für ein oder zwei Gutachten reichen – von Sanierung überhaupt nicht zu sprechen. Zudem müssen manche Naturdenkmäler aufgrund der Verkehrssicherungspflicht der Kommunen kritisch hinterfragt werden, wenn sie sich in problematischen Bereichen befinden.
Im Jahr 2005 wurden deshalb 16 Naturdenkmäler von den Fachkräften für Naturschutz und Landschaftspflege zur Löschung vorgeschlagen, was eigentlich den Tod des Baumes bedeutet.
Ein Fall wurde ausgiebig im Umweltausschuss am Mittwoch behandelt. Bündnis 90/Die Grünen hatten eine Anfrage gestellt. In Trossenfurt wurde die Steineiche, die auf Kellern wächst, gefällt. Der Baum, dessen Stamm 20 Meter in den Himmel ragte und der einen Durchmesser von 110 Zentimetern hatte, war rund 200 Jahre alt. Rainer Marquardt hatte moniert, dass zwar im Querschnitt der gefällten Eiche ein Faulherd erkennbar gewesen sei, jedoch die Restwandung noch Stärken von zehn bis 30 Zentimetern aufwies. „Viel zu schnell gefällt, man hätte auch mit anderen Maßnahmen, wie Rückschritt der Krone, die Bruchgefahr des imposanten Baumes eindämmen können“, stellte Marquardt in der Sitzung fest.
Bernd Janik verwies vor allem auf die Verkehrssicherungspflicht und das Gutachten, das den Baum als nicht standfest einstufte. „Leicht haben wir es uns nicht gemacht, doch wir hatten die Verantwortung“, rechtfertigte Janik die Fällung. Marquardt allerdings war mit der Antwort nicht zufrieden: „Was hat ein Naturdenkmal für einen Sinn, wenn nicht ausreichend geprüft wird, welche Alternativen es für den Baum gibt? Bitte entfernen Sie wenigstens das Schild 'Naturdenkmal' am Stumpf, denn dies wirkt wahrlich nur peinlich!“
Dr. Gerhard Weinmann vom Landratsamt zog den Schlussstrich: Man müsse sich am Gutachten orientieren und in diesem Fall hieß die einzige Lösung „fällen“.