Noch vor etwa drei Jahren war er arbeitslos und lebte auf der Straße, aber seit einem Jahr geht er einer geregelten Arbeit nach, hat einen festen Wohnsitz bei Würzburg und eine Freundin, die zu ihm hält. "Offensichtlich haben Sie Ihr Leben umgekrempelt", lobte Strafrichterin Kerstin Leitsch den veränderten Lebenswandel des Angeklagten (23). Er musste sich für schon länger zurückliegende Betrügereien, Urkundenfälschung und Schwarzfahren mit der Bahn vor dem Amtsgericht der Kreisstadt verantworten. Unter Einbeziehung weiterer Verurteilungen aus dem Jahr 2019 wurde er zu einer Geldstrafe von 7200 Euro verurteilt.
Laut der vom Staatsanwalt verlesenen Anklageschrift ging es um drei Sachen. So war er im zweiten Halbjahr 2018 insgesamt 45-mal schwarz mit der Bahn gefahren und hatte so die Deutsche Bahn um 565 Euro geprellt. Das gilt nach deutschem Recht als Straftat und wird von den Juristen als "Erschleichen von Leistungen" bezeichnet. Im März 2019 bestellte er zwei Handys für 779 Euro und gab als Zahlungspflichtigen seinen Vater an – der von nichts wusste und dermaßen erzürnt war über das dreiste Vorgehen seines Sohnes, dass er ihn bei der Polizei anzeigte.
Unterschrift des Vaters gefälscht
Dies hielt den Angeklagten wiederum nicht davon ab, sich nur einen Monat später den nächsten Schnitzer zu leisten. Auf einem Überweisungsträger fälschte er die Unterschrift seines Vaters und wollte so die Bank dazu veranlassen, 900 Euro seinem überzogenen Konto gutzuschreiben. Aber dieser Plan schlug fehl, weil ein aufmerksamer Mitarbeiter des Bankinstituts Lunte roch und sich mit dem Vater in Verbindung setzte.

Vor Gericht machte der junge Mann in Begleitung seines Anwalts Jochen Bauer einen reuigen Eindruck und unternahm nicht den Versuch, das Geschehen zu verharmlosen. Auf Nachfrage des Gerichts erläuterte er seine damaligen Ausrutscher. Es habe heftigen Streit mit seinem Vater gegeben und der habe ihn schließlich aus der Wohnung geworfen. Die Schwarzfahrten mit der Bahn habe er gemacht, um einen Freund zu besuchen.
Kriminelle Karriere startete auf ebay
Sechs Einträge finden sich in dem Vorstrafenregister des Angeschuldigten. Seine kriminelle Karriere startete er 2015 mit fingierten ebay-Verkäufen. Auf der Internetplattform bot er ein hochwertiges Handy und neuwertige Sportschuhe zum Verkauf an. Die gutgläubigen Käufer überwiesen ihm den Kaufpreis von jeweils mehr als einhundert Euro – erhielten aber nie die Ware. 2019 wiederum wurde er wegen Diebstählen von unterschiedlichsten Gegenständen in verschiedenen Supermärkten in Schweinfurt gleich zweimal verurteilt.
Bei diesen Verurteilungen wurde er zu einer hohen Geldstrafe von 6400 Euro verdonnert. Weil der Mann diesen Betrag noch nicht vollständig bezahlt hat, wurden diese beiden Taten in das jetzige Urteil miteinbezogen. So erklärt sich die relativ hohe Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 40 Euro. Auch der Staatsanwalt sah in seinem Plädoyer ein, dass der jetzt als Zerspanungsmechaniker tätige Mann "gerade noch rechtzeitig die Kurve kriegte". Da alle Verfahrensbeteiligten mit dem Richterspruch einverstanden waren, wurde er sofort rechtskräftig. Mit den Worten "Ich hoffe, dass wir uns hier nicht wiedersehen!" schloss die Vorsitzende die Verhandlung.