Ein 53-Jähriger musste sich in der vergangenen Woche vor dem Amtsgericht Haßfurt verantworten, weil er im Mai 2020 mit einem Blutalkoholwert von 1,32 Fahrrad gefahren war. Gegen einen Strafbefehl hatte er Einspruch eingelegt.
Der Fahrradfahrer aus dem nördlichen Landkreis war einer Streife der Polizei Ebern in Rentweinsdorf aufgefallen, weil er offensichtlich versuchte, sich einer Kontrolle zu entziehen, indem er wendete, als er das Polizeiauto sah. Er änderte seine Fahrtrichtung, als er die Polizei erkannte, doch die Beamten holten ihn ein und kontrollierten ihn.
Polizeiauto musste stark bremsen
Wie der Staatsanwalt in der Anklageschrift ausführte, sei der Radler der Polizei aufgefallen, weil durch sein Fahrverhalten der Fahrer des Polizeiautos stark bremsen musste. Damit geriet er in den Fokus der Beamten, wie die Sachbearbeiterin der Polizei Ebern als Zeugin aussagte. Wie sich laut Staatsanwalt herausstellte, ergab eine Blutentnahme den Wert von 1,32 Promille. Deshalb sei er absolut Fahruntüchtig gewesen.
Der Angeklagte selbst, der mit seinem Verteidiger, Rechtsanwalt Horst Soutschek, gekommen war, schilderte aus seiner Sicht den Vorfall ausführlich. Er bezeichnete sich als jemanden, der gerne und viel Fahrrad fährt. So auch am besagten Tag im Mai 2020, als er sich in Reckendorf in einer Gastwirtschaft und später noch in einem Biergarten mit Bekannten getroffen hatte. Als er von Reckendorf in Richtung seines Heimatortes losfuhr, habe er sich "absolut fahrtüchtig" gefühlt, sagte der Angeklagte. In Rentweinsdorf habe er einen beabsichtigen Abbiegevorgang nach links abgebrochen, weil er hinter sich Fahrzeuge hörte. Kurz darauf sah er ein Polizeiauto. "Ich dachte mir, eine Kontrolle brauche ich jetzt nicht", sagte er, deshalb habe er seine Fahrtrichtung in einen mit Gras bewachsenen Weg geändert.
Schließlich gelang es einem Polizeibeamten, der dem Radler nachlief, ihn vom Fahrrad zu holen. Anhand von Fotos erläuterte der Angeklagte, wo und wie er gefahren war.
Angeklagter wendete, als er die Polizei sah
Die Polizistin schilderte, sie habe den Radfahrer zunächst auf dem Radweg wahrgenommen. In der Folge habe ihr Kollege, der am Steuer des Polizeiautos saß, bremsen müssen, weil der Angeklagte sich verkehrswidrig verhalten habe. Daraufhin habe sie ihn vom Auto aus lautstark angesprochen, jedoch ohne eine Reaktion beim Radler zu bemerken. "Eventuell hat er das auch nicht gehört", mutmaßte die Polizistin.
Jedenfalls beschlossen sie und ihr Kollege, den Radfahrer zu kontrollieren. Deshalb überholten sie ihn und stellten sich auf dem Radweg mit ihrem Fahrzeug quer. Als das der Angeklagte sah, habe er gewendet und sei in einen mit Gras bewachsenen Weg gefahren, wo er von ihrem Kollegen eingeholt werden konnte. Die Polizisten hätten Alkohol gerochen, weshalb nach einem positiven Alkoholtest eine Blutentnahme im Krankenhaus Ebern vorgenommen wurde.
Ein Urteil kann auch höher ausfallen
Richterin Kerstin Leitsch führte aus, dass laut Untersuchungsbericht Ausfallerscheinungen beim Angeklagten festgestellt wurden und eine Beeinträchtigung seiner Fahrtüchtigkeit vorgelegen habe. Sie wies darauf hin, dass die Strafe im Urteil höher ausfallen könne, als im Strafbefehl dargelegt. Daraufhin ließ Verteidiger Soutschek die Verhandlung unterbrechen, um sich mit seinem Mandanten zu beraten. Danach erklärte er, dass sein Mandant den Einspruch zurück nehme. Wie hoch der Strafbefehl war, wurde in der Verhandlung nicht erörtert.