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Haßfurt: Amtsgericht Haßfurt: Polizei findet bei Hartz-IV-Empfänger zufällig Drogen

Haßfurt

Amtsgericht Haßfurt: Polizei findet bei Hartz-IV-Empfänger zufällig Drogen

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    Bei einer Wohnungsdurchsuchung fand die Polizei zufällig Marihuana bei einem 23-Jährigen. Deshalb musste er sich nun vor dem Amtsgericht Haßfurt verantworten. 
    Bei einer Wohnungsdurchsuchung fand die Polizei zufällig Marihuana bei einem 23-Jährigen. Deshalb musste er sich nun vor dem Amtsgericht Haßfurt verantworten.  Foto: Daniel Karmann, dpa

    Dass ein 23-Jähriger aus dem Maintal auf der Anklagebank des Amtsgerichts Haßfurt Platz nehmen musste, ist dem Zufall geschuldet. Am 5. November vergangenen Jahres durchsuchten Polizeibeamte seine Wohnung nach Diebesgut. Das fanden sie nicht.

    Dafür aber rund sechs Gramm Marihuana, das er im Wohnzimmer sowie im Schlafzimmer aufbewahrte. Deswegen verurteilte das Amtsgericht den Hartz-IV-Empfänger zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu 15 Euro, also 750 Euro.

    Es war nicht das erste Mal, dass der Angeklagte mit dem Gesetz in Konflikt kam. Im Jahr 2018 verurteilte ihn das Landgericht in Bamberg zu einer einjährigen Bewährungsstrafe, weil er bei einem Rauschgiftgeschäft mit "nicht geringer Menge" beteiligt war.

    Bei der Durchsuchung stand er unter Bewährung

    Damals war er nur das Bauernopfer, das das Rauschgift in Empfang nahm, um die eigentlichen Täter zu decken. Da die Bewährungszeit damals auf drei Jahre festgelegt wurde, stand er zum Tatzeitpunkt im November 2020 unter laufender Bewährung wegen einer einschlägigen Tat.

    Vor Gericht machte er eine widersprüchliche Aussage. Er gab an, nur am Wochenende Joints zu rauchen. Gleichzeitig behauptete er, abhängig von Drogen zu sein. Das nahm ihm der Vorsitzende nicht ab. "Bei Abhängigkeit droht Ihnen eine Unterbringung von eineinhalb Jahren. Wollen Sie das?", fragte er den Angeklagten, der daraufhin schnell seine Meinung änderte. Er gab nun an, nur aus Langeweile Gras zu rauchen.

    Freispruch kommt wegen Vorstrafe nicht in Frage

    Der Staatsanwalt forderte eine Geldstrafe in Höhe von 1050 Euro. Verteidiger Stefan Wagner zitierte die Auffassung bayerischer Oberlandesgerichte, wonach man bei einem Gelegenheitskonsumenten, der im letzten Jahr nicht wegen Drogenbesitzes mit dem Gesetz in Konflikt kam und bei dem nur bis zu sechs Gramm Marihuana gefunden wurden, von einer Strafe absehen könne.

    Dies sah der Vorsitzende Richter Christoph Gillot anders. Hier habe man es mit einem vorbestraften Wiederholungstäter zu tun, der die Voraussetzung für eine Straffreiheit nicht erfüllt. "Sie verbauen sich ihre Zukunft. Sie müssen keine Drogen nehmen", schrieb er dem Verurteilten hinter die Ohren. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

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