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Haßfurt: "Beim nächsten Mal droht Knast": 27-Jähriger wieder mit falschen Kennzeichen unterwegs

Haßfurt

"Beim nächsten Mal droht Knast": 27-Jähriger wieder mit falschen Kennzeichen unterwegs

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    Weil er bereits zum dritten Mal erwischt wurde, fiel die Strafe des Amtsgerichts Haßfurt deutlich härter aus als bislang.  
    Weil er bereits zum dritten Mal erwischt wurde, fiel die Strafe des Amtsgerichts Haßfurt deutlich härter aus als bislang.   Foto: Lukas Reinhardt (Archivfoto)

    Dass sein Gesicht vielen Polizeibeamtinnen und -beamten im Landkreis bekannt ist, ist einem 27-Jährigen aus dem Landkreis Haßberge im Oktober vergangenen Jahres wieder einmal zum Verhängnis geworden. Er geriet in eine Kontrolle. Bei einem Datenabgleich fiel den Ordnungshütern auf, dass das Fahrzeugkennzeichen nicht zum Auto des 27-Jährigen gehörte. Der Auto-Liebhaber hatte daher den "Anschein einer ordnungsgemäßen Zulassung" erweckt – juristisch strafbar als Urkundenfälschung.

    Fünf Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung

    Am Mittwoch musste er sich am Amtsgericht verantworten, wo ihn der vorsitzende Richter Patrick Keller darauf aufmerksam machte, dass der Angeklagte dieselbe Straftat zuvor bereits zweimal begangen hatte und dafür Geldstrafen kassierte. "Leider ja. Jetzt wird's wohl eine Nummer mehr", mutmaßte er und sollte recht behalten. Der Richter verurteilte den Angeklagten zu einer fünfmonatigen Bewährungsstrafe. Als Auflage muss er unter anderem 1900 Euro an die Kreisverkehrswacht Haßberge zahlen und ein Führerschein-Aufbauseminar absolvieren. Darüber hinaus verhängte der Richter ein dreimonatiges Fahrverbot.

    Angeklagter muss Führerschein nicht neu machen

    Als Grund für die verbotene Fahrt im Oktober gab der 27-Jährige an, er habe mit einem Oldtimer aus seinem Fuhrpark mal wieder fahren wollen und kurzerhand die Kennzeichen an dem alten Opel angebracht.

    Der Richter verzichtete darauf, eine Fahrsperre zu verhängen, nach deren Ablauf der Angeklagte seinen Führerschein erst wieder neu machen müsste. Er wolle "keinen Sozialhilfefall schaffen", da der Angeklagte auf seinen Führerschein beruflich angewiesen sei, betonte der Vorsitzende. Gleichzeitig warnte er den Verurteilten: "Beim nächsten Mal droht Knast." Der 27-Jährige gelobte Besserung und nahm das Urteil an.

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