Dass ein Gerichtsvollzieher bei seinen „Kunden“ wenig Begeisterung weckt, liegt in der Natur der Sache. Aber deswegen muss er sich keine Beleidigungen wie Depp oder Arschloch gefallen lassen. Der Baggerfahrer, der diese Kraftausdrücke am Telefon gebraucht haben soll, sollte laut Strafbefehl des Staatsanwalts 800 Euro zahlen. Der Einspruch dagegen zahlte sich finanziell nicht aus: Das Verfahren wurde zwar eingestellt, aber der 38-Jährige muss als Auflage 500 Euro zahlen und hat zusätzlich die Kosten für seinen Verteidiger. So fällt unterm Strich die Katze auf die alten Füße.
HAßFURT (MW)