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Haßfurt: Betrüger aus Versehen: Amtsgericht Haßfurt verurteilt Ebay-Händler, dem seine Geschäfte über den Kopf wuchsen

Haßfurt

Betrüger aus Versehen: Amtsgericht Haßfurt verurteilt Ebay-Händler, dem seine Geschäfte über den Kopf wuchsen

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    Vor dem Amtsgericht Haßfurt musste sich ein Ebay-Händler verantworten, dem seine Geschäfte über den Kopf gewachsen waren.
    Vor dem Amtsgericht Haßfurt musste sich ein Ebay-Händler verantworten, dem seine Geschäfte über den Kopf gewachsen waren. Foto: René Ruprecht

    Elektrogeräte im Wert von über 800 Euro haben zwei Kunden im Jahr 2019 bei einem 35-jährigen Händler aus dem Maintal per Ebay-Kleinanzeigen bestellt. Bezahlt haben sie im voraus. Auf die Ware warten sie bis heute. Weil er auch den Kaufpreis nicht zurückerstattet hat, verurteilte das Amtsgericht den einschlägig vorbestraften Angeklagten wegen Betrugs zu einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu 30 Euro, also insgesamt 3600 Euro.

    Kein klassischer Betrüger

    Bei der Verhandlung wurde schnell deutlich, dass der schwer kranke Frührentner kein klassischer Betrüger ist. Sogar eine Liege war im Gerichtssaal für ihn aufgebaut, falls er den Prozess nicht im Sitzen hätte durchstehen können. Verteidiger Christian Barthelmes sagte, seinem Mandanten seien die Geschäfte über den Kopf gewachsen. Er habe den Kaufpreis wegen seiner katastrophalen wirtschaftlichen Verhältnisse nicht zurückzahlen können. Eventuell habe er die Ware auch versehentlich doppelt zum Kauf angeboten. Mittlerweile habe der Angeklagte sein Gewerbe aufgegeben.

    Laut einem ärztlichen Gutachten leidet der Angeklagte an etlichen Krankheiten. Während einer Operation sei er aus der Narkose erwacht und nach eigenen Angaben im eigenen Körper gefangen gewesen, da er sich nicht bemerkbar machen konnte. Er sei danach traumatisiert gewesen und habe einen halben Tag lang geweint, sagte er auf der Anklagebank. Jedoch hinderten seine Krankheiten ihn anscheinend nicht daran, straffällig zu werden. Bereits viermal wurde er wegen Betrugs verurteilt. Eine Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten konnte er vor zehn Jahren wegen Haftunfähigkeit nicht antreten. Zum Tatzeitpunkt stand er darüber hinaus unter laufender Bewährung, wie der Vorsitzende anmerkte.

    Neben Krankheiten auch Geldprobleme

    Dies veranlasste den Angeklagten, noch einmal nachzulegen. Neben seinen Krankheiten habe er Geldprobleme gehabt. Sein Vater sei in dieser Zeit gestorben, mit seiner Freundin habe es Streit gegeben und der Vater seiner Freundin sei damals aus dem Gefängnis gekommen, in dem er wegen eines Mordes saß.

    Die Schilderung der Probleme zeigte beim Staatsanwalt offenbar Wirkung. Er beließ es dabei, eine weitere Bewährungsstrafe zu fordern, nämlich von sieben Monaten. Der Angeklagte habe sich "wenig konspirativ" verhalten, indem er im Internetportal Ebay seinen echten Namen angab und so leicht ermittelt werden konnte, argumentierte der Anklagevertreter.

    Höhere Geldstrafe aufgrund der offenen Bewährung

    Eine Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen erachtete der Verteidiger für ausreichend, da sein Mandant keinen Vorsatz hatte, jemanden zu betrügen.

    Richter Christoph Gillot beließ es bei einer Geldstrafe, verdoppelte jedoch den Antrag des Verteidigers. Außerdem ordnete der Richter den Einzug von Wertersatz in Höhe von 815 Euro an – die Geldsumme, auf die die Geschädigten bis heute warten. Es handle sich immerhin um einen Betrug unter offener Bewährung, verteidigte Gillot die hohe Tagessatzanzahl.

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