Der 6. Februar vergangenen Jahres war für eine heute 33-Jährige aus dem nördlichen Landkreis ein Schicksalstag und Wendepunkt zugleich. An jenem Tag wurde sie von ihrem betrunkenen Noch-Ehemann nach einem Streit dermaßen verletzt, dass sie in der Notaufnahme des Haßfurter Krankenhauses landete und an der Hand operiert werden musste. Noch am selben Abend zog sie einen Schlussstrich unter ihre Ehe und reichte die Scheidung ein. Am Donnerstag erhielt ihr heute 34-jähriger Peiniger aus dem Landkreis Bamberg die Quittung am Amtsgericht, das ihn wegen vorsätzlicher gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung zu einer siebenmonatigen Bewährungsstrafe verurteilte. Als Auflage muss er 2500 Euro an das Frauenhaus Schweinfurt zahlen.
Misstrauen führt zu "Wortgefecht vom Feinsten"
Laut Anklage hat der Mann seine Ehefrau am 6. Februar letzten Jahres in der gemeinsamen Wohnung im nördlichen Landkreis zweimal gegen die Wohnungstür geschubst. Als die Geschädigte flüchten wollte, habe er sie festgehalten und die Tür auf ihre Finger geschlagen, mit denen sie sich am Türrahmen festhielt. Dabei brach der Zeigefinger und ein weiterer Finger wurde gequetscht.
Der Angeklagte sagte vor Gericht, seine Frau habe ihn auf die Nase geschlagen. Mehr wisse er nicht mehr, da er zuvor Alkohol getrunken habe. Zuvor habe es ein "Wortgefecht vom Feinsten" gegeben. Grund dafür sei gewesen, dass er seine Frau dabei erwischt habe, als sie stöhnend mit ihrem jetzigen Lebenspartner im Bad gewesen sei. Seitdem habe er Misstrauen ihr gegenüber gehegt.
Die Affäre war nur vorgetäuscht
Die Geschädigte sagte im Zeugenstand, schon am 5. Februar sei ihr Mann völlig betrunken heimgekommen und habe sie mit einem Küchenmesser bedroht. Am Tag darauf sei sie bei einem Familientreffen gewesen. Als sie abends heimkam, habe ihr ihr Mann unterstellt, sich mit anderen Männern getroffen zu haben, weil er sie per Handy auf einem Supermarkt-Parkplatz geortet habe. Danach habe er sie zweimal gegen die Wand "geklatscht", worauf sie ihm einen Faustschlag ins Gesicht verpasst habe. Als sie flüchten wollte, habe er ihr die Tür mit voller Wucht auf die Hand geschlagen.
Er habe in der Vergangenheit bereits Schlüssel auf sie geworfen und drei Türen zerlegt. "Es gab Beleidigungen und Misshandlungen jahrelang. Jetzt ist gut", gab sie zu Protokoll. Per Handy habe er ihr geschrieben, dass es ihm leid tue. Außerdem habe er ihr ein Auto und 5000 Euro geboten, wenn sie nicht gegen ihn aussagen würde. Der damalige vermeintliche Sex im Badezimmer mit ihrem jetzigen Freund sei nur vorgetäuscht gewesen – eine Art Retourkutsche. Denn sie habe auf dem Handy ihres Mannes einen Chat entdeckt, bei dem er sexuelle Intimitäten mit anderen Frauen ausgetauscht habe.
Alkohol und "blöder Scherz" mildern die Strafe
Staatsanwalt Jonas Katzenberger glaubte der Belastungszeugin. In der Vergangenheit seien bereits Verfahren gegen den zweifach vorbestraften Angeklagten eingestellt worden. Da er seit über einem Jahr keine weiteren Straftaten begangen hatte, beantragte der Anklagevertreter eine neunmonatige Bewährungsstrafe. Verteidigerin Anett Raumschüssel sah eine vorsätzliche Körperverletzung als nicht nachweisbar. Sie sah eine Geldstrafe in Höhe von 100 Tagessätzen wegen Beleidigung und fahrlässiger Körperverletzung als angemessen.
Richterin Anne Völkl glaubte ebenfalls den Aussagen der Zeugin. Als strafmildernd erachtete sie den erheblichen Alkoholpegel des Angeklagten von 1,4 Promille sowie den "blöden Scherz", den sich seine Noch-Ehefrau mit dem gespielten Sex erlaubt hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.