Das neue Ziel bei der Entsorgung von Klärschlamm ist eigentlich klar: Er hat nichts mehr auf den Feldern zu suchen. Da die Klärschlammverordnung bei verschärften Grenzwerten weiterhin eine landwirtschaftliche Verordnung zulässt, soll im Landkreis Haßberge auf freiwilliger Basis ein anderer Entsorgungsweg gegangen werden – die Verbrennung. Auch der Freistaat Bayern strebt den Ausstieg aus der landwirtschaftlichen Verwertung.
Zwar auf den Feldern tabu, könnten aber landwirtschaftliche Betriebe dennoch im Entsorgungs-Konzept des Landkreises eine gewichtige Rolle spielen. Dezentral soll nämlich der Klärschlamm vor dem Verbrennen getrocknet werden. Genutzt wird dazu die Abwärme von Biogasanlagen.
Konzept noch unklar
Einer der Landwirte, die eine Biogasanlage im Landkreis betreiben, ist der Eichelsdorfer Stefan Geier. Und es hat auch schon Gespräche unter den Biogasanlagen-Betreibern gegeben, berichtet der Eichelsdorfer. „Grundsätzlich ist keiner dagegen“, so Geier, allerdings müsse erst einmal vom Landkreis klar dargelegt werden, „wie es laufen soll“. Und dabei müsse natürlich vom Landkreis sichergestellt werden, dass von den Trocknungs-Anlagen keinerlei Geruchsbelästigung ausgehe. Vieles am Konzept des Landkreises sei derzeit noch unklar.
Und Klarheit verschafft sich der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises derzeit selbst: Jetzt werden erst einmal Daten zusammengetragen und gerechnet, berichtet der Leiter Wilfried Neubauer. Denn Klärschlamm ist nicht gleich Klärschlamm. Zwischen drei und neun Prozent ist die Bandbreite des Trockensubstanzgehalts beim Klärschlamm in den verschiedenen Anlagen im Kreis. Und dies ist nur einer der Faktoren, die bei der Umsetzung des neuen Konzeptes eine Rolle spielen.
Im Mittelpunkt steht der Entzug der etwa 91 bis 97 Prozent Wasser, das der Rohklärschlamm enthält. Dieser Wasseranteil soll dann zuerst an den Kläranlagen durch eine mobile Presse auf 75 Prozent Wasseranteil reduziert werden. Hört sich einfacher an als getan, denn berücksichtigt werden muss hier, ob die Kläranlage überhaupt dieses herausgepresste Wasser problemlos wieder aufnehmen – ohne dass die Klärleistung der Anlage beeinträchtigt wird.
Etwa ein Viertel des Wassers, bezogen auf den Rohklärschlamm, wurde dem Schlamm dann entzogen, wenn er zur nächsten Station kommt – zur Trocknung. Und hier kommt eben die Landwirtschaft ins Spiel – Trocknungsanlagen in der Nähe von Biogasanlagen. Diese so genannten solar-thermischen Klärschlammtrockenanlagen ähneln Gewächshäusern – von oben trocknet dabei die Sonne den Schlamm und von unten trocknet den Schlamm die Abwärme der Biogasanlagen.
Biogasanlagen sind inzwischen beinahe ideal über den ganzen Landkreis verteilt. In Eichelsdorf, Maroldsweisach, Losberggreuth, Junkersdorf bei Königsberg und Altershausen. Zudem könnte aber durchaus auch die Abwärme von Industriebetrieben genutzt werden, so Neubauer weiter. Die Trocknungs-Anlagen könnten vom Landkreis erstellt und von den jeweiligen Landwirten betrieben werden.
Geruchsbelästigungen
Befürchtungen hat es inzwischen in Maroldsweisach gegeben, dass durch die Anlagen vor Ort Geruchsbelästigungen entstehen könnten. Die Anliegen der Bevölkerung werden von der Landkreisverwaltung sehr ernst genommen, so Neubauer. Bei der Standortwahl sei die Akzeptanz für eine solche Anlage natürlich ein gewichtiges Argument. Die Geruchsproblematik ist nach der Einschätzung von Neubauer jedoch beherrschbar. Zum einen steige man hier nicht in einen Versuch ein, sondern es gebe bereits funktionierende Anlagen, wie etwa in Unterpleichfeld bei Würzburg. Zum anderen müsse man nicht in unmittelbarer Nähe einer Biogasanlage oder zur Wohnbebauung solch eine Trocknungshalle errichten, sondern die Wärme könne dorthin auch weitergeleitet werden. Sicher sei auf jeden Fall, dass es nicht zu Geruchsbelästigungen kommen dürfe, denn „sonst würden wir nicht auf diese Technik setzen“, so Neubauer.
Und mit welchen Kosten müssen die Bürger rechnen bei der Umsetzung des Konzeptes? Rund 38 000 Tonnen Rohklärschlamm fallen im Landkreis im Jahr an, 8000 Tonnen sind es noch nach dem Pressen, 1800 Tonnen bleiben schließlich übrig, die verbrannt werden müssen.
Nach Kostenschätzungen, die im Umwelt- und Werkausschuss des Landkreises vorgelegt wurden, würden rund sieben Euro pro Tonne für die mobile Entwässerung des Rohschlammes entstehen. Der Aufwand für das Trocknen ist mit der gleichen Summe angesetzt. Weitere fünf Euro, so die Schätzung, wären für die Entsorgung des Trockenschlammes in den Heizkraftwerken notwendig. Insgesamt sind dies pro Tonne 19 Euro für den Rohschlamm.
Wilfried Neubauer rechnet damit, dass der Kubikmeter Abwasser durch die Umsetzung des Konzepts sich um etwa 20 bis 30 Cent verteuern würde.
Warum aber kümmert sich eigentlich der Landkreis um das Thema Klärschlammverbrennung – wo dies ja eigentlich Aufgabe der Städte und Gemeinden ist? Die Bürgermeister hatten sich einheitlich für ein solches Konzept unter der Federführung des Abfallwirtschaftsbetriebes ausgesprochen, so Neubauer. Und so sieht er hier auch den Landkreis als Moderator, beziehungsweise Vorhabens-Initiator. Sollte es tatsächlich zur Verwirklichung des Konzeptes kommen, wird die Umsetzung über ein gemeinsames Unternehmen – bestehend aus dem Landkreis und den Gemeinden – erfolgen. Auch daran werde derzeit bereits gearbeitet.