Der feine Geruchssinn zweier Bundespolizisten wurde einem 19-jährigen Auszubildenden aus dem Maintal, der am Dienstag auf der Anklagebank des Amtsgerichts saß, zum Verhängnis. Zusammen mit zwei Freunden fuhr er im August vergangenen Jahres im Regionalexpress und war zwischen Würzburg und Schweinfurt unterwegs. Als die zwei Beamten durch das Abteil gingen, in denen das Trio saß, stieg den Ordnungshütern süßlicher Cannabis-Geruch in die geschulte Nase.
Als sie eine Personenkontrolle durchführen wollten, ergriff der Angeklagte die Flucht, während der er eine Platte Haschisch einem mitreisenden Unbekannten in den Schoß warf. Es half ihm nichts. Die Bundespolizisten fingen den 19-Jährigen und konfiszierten die Ware – insgesamt rund 90 Gramm, weit mehr als das neue Cannabis-Gesetz mit maximal 30 Gramm erlaubt.
Nach Jugendstrafrecht verurteilt
Am Dienstag verurteilte das Jugendgericht den 19-Jährigen, der damals auch ein Taschenmesser dabei hatte, nach Jugendstrafrecht. Der Vorsitzende Richter Christoph Gillot verhängte ein einjähriges Konsumverbot und eine Geldauflage in Höhe von 2000 Euro, zahlbar an den Kreisjugendring Haßberge.
Damit war der Angeklagte noch gut bedient. Denn bewaffnetes Handeltreiben mit einer nicht geringen Menge an Rauschgift würde nach Erwachsenenstrafrecht mit zwei Jahren Freiheitsstrafe aufwärts bestraft, warnte der Vorsitzende. Doch dazu kam es nicht. Denn die Auswertung des Handys des Angeklagten ergab keine Hinweise auf einen Drogen-Handel. Zudem stufte die Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe den Angeklagten aufgrund seiner "Gesamterscheinung" als Jugendlichen ein.
Ein Unbekannter vor Gericht ist er nicht. Wegen einer Körperverletzung und der Verteilung pornographischer Schriften musste er sich in der Vergangenheit bereits verantworten. Beide Verfahren wurden eingestellt.
Kontrolle sei ein "Schockerlebnis" gewesen
Die Polizeikontrolle sowie das Gerichtsverfahren hinterließen offenbar Spuren bei dem Angeklagten. Die Polizeikontrolle im Zug sei für ihn ein "Schockerlebnis" gewesen. Seitdem sei er clean, gab der Angeklagte zu Protokoll.

Der Staatsanwalt forderte zwei Freizeitarreste an zwei Wochenenden, was Verteidiger Alexander Wessel als "kontraproduktiv" bezeichnete. Sein Mandant habe eine Kehrtwende von 180 Grad gemacht. Daher seien eine Geldauflage und ein Abstinenznachweis ausreichend.
Bei Verstoß drohen vier Wochen Arrest
Dies sah der Vorsitzende ähnlich. Die Jugendstrafe sei an der Grenze zum Erwachsenenstrafrecht. Die Strafe sei daher milde ausgefallen. Sollte der Verurteilte die Geldauflage nicht zahlen oder gegen das Konsumverbot verstoßen, würden ihm vier Wochen Arrest drohen, schloss der Vorsitzende. Das Urteil wurde noch im Gerichtssaal rechtskräftig.
Ein anderes Mitglied des Trios hatte ebenfalls eine Haschischplatte im Rucksack. Ihn erwartet ein separates Verfahren.