Aus Verärgerung über das Vorgehen von Landratsamt und Regierung von Unterfranken verweigerte der Gemeinderat Rauhenebrach in seiner April-Sitzung einem Bauantrag des Landkreises Haßberge geschlossen die Zustimmung. Es ging um die Umnutzung eines Büro- und Geschäftshauses in Untersteinbach als dezentrale Unterkunft für 27 Personen.
Gerüchte gab es schon länger, dass der neue Eigentümer das Bürogebäude des früheren Industriebetriebs als Flüchtlingsunterkunft nutzen wolle. Als Gemeinderatsmitglieder darauf angesprochen wurden, antworteten sie, dass es bisher noch keinen Antrag auf Nutzungsänderung gegeben habe und vorher werde sich da sicher auch nichts tun. Warum bereits Menschen in dem früheren Bürogebäude leben und jetzt erst der Bauantrag vorliegt, hatte Bürgermeister Matthias Bäuerlein nachrecherchiert: Antragsteller ist der Landkreis als Mieter des Gebäudes.
Der Landkreis steht unter großem Druck, Geflüchtete unterzubringen und hat sich deshalb für die Nutzung in Untersteinbach eine Vorab-Genehmigung bei der Regierung von Unterfranken eingeholt. Somit stand der Gemeinderat Rauhenebrach nun vor vollendeten Tatsachen. Dabei ging es gar nicht in erster Linie um die Unterbringung von Geflüchteten, sondern um den Eindruck, dass bei Bauanträgen von Bürgerinnen und Bürgern oder der Gemeinde selbst akribisch auf das kleinste Detail geachtet wird, der Landkreis selbst aber die üblichen Abläufe nicht einhält.
Ein priorisiertes Vorhaben
Nun sei das durchaus zulässig, weil die Unterbringung von Geflüchteten ein priorisiertes Vorhaben ist wie eine landwirtschaftliche Feldscheune oder die Errichtung von Infrastruktur, so Matthias Bäuerlein, dennoch sorge so etwas für Verärgerung bei der Bevölkerung und ehrenamtlichen Kommunalpolitikern. Auch Zweiter Bürgermeister Olaf Ernst war sehr verärgert, weil solche Vorgänge die Politikverdrossenheit verstärken. Als "dreist" bezeichnete Ludwig Popp das Vorgehen. Er forderte, dass das Landratsamt regelmäßig prüft, dass nicht mehr als 27 Menschen in dem Haus wohnen.
Schlussendlich stimmte nur der Bürgermeister für den Bauantrag, da er schlecht einen rechtswidrigen Beschluss fassen kann. Die übrigen Hände am Ratstisch blieben unten, wohl wissend, dass es einen Rechtsanspruch auf Genehmigung gibt und die Zustimmung der Gemeinde schlichtweg ersetzt wird.
Auf jeden Fall erhalten will der Gemeinderat die historische Dorflinde in Untersteinbach. Nachdem das Gremium selbst und einige Fachleute den mächtigen Baum eingehend untersucht hatten, lag nun dem Gremium ein Sanierungs- und Sicherungskonzept vor, das einen Kronenschnitt, den Austausch von Boden zur Standortverbesserung und schließlich eine Dreipunktkonstruktion mit Seilverspannungen vorsieht, um ein Auseinanderbrechen des mächtigen Baumes zu verhindern. Insgesamt wird die Gemeinde rund 12.000 Euro in den Erhalt der Linde investieren, die kein Naturdenkmal ist. Deshalb wird es auch keinen Zuschuss geben.
100 Prozent Zuschuss gibt es hingegen zur Erstellung einer Wärmeplanung, die der Gemeinderat beauftragte. Viele Chancen sieht man in Rauhenebrach nicht, ein Nahwärmenetz aufzubauen, doch die Biogasanlage in Falsbrunn beispielsweise könnte schon in ein Konzept eingebunden werden.
Zwei vorhabenbezogene Bebauungspläne, deren Kosten auch die jeweiligen Bauherren zahlen, brachte der Gemeinderat auf den Weg. Dabei geht es um die Errichtung eines Naturfriedhofes im Wald zwischen Wustviel und Geusfeld und die touristische Stelzenhaus-Anlage bei Obersteinbach. Zur Stelzenhaussiedlung erläuterte Bürgermeister Matthias Bäuerlein noch, dass kein Anschluss an die Kanalisation angedacht sei, sondern eine Kleinkläranlage errichtet werde. Für die Eingrünung wurden bereits erste Bäume gepflanzt, Richtung Obersteinbach werde außerdem aus Schallschutzgründen ein Erdwall errichtet. Zehn Stelzenhäuser und ein Gemeinschaftsgebäude sollen auf dem knapp drei Hektar großen Gelände in der Nähe des Obsthofes Reinhart bei Obersteinbach entstehen.
Verträge wurden abgeschlossen
Zum Naturfriedhof sei jetzt klar, dass die Straße zwischen Geusfeld und Wustviel nicht für eine Abbiegespur umgebaut werden muss, so Matthias Bäuerlein. Ansonsten handelt es sich um ein privilegiertes Vorhaben im Außenbereich. Die vorgesehene WC-Anlage wird als mobiles Sanitärsystem errichtet, nicht an die Kanalisation angeschlossen.
Für beide Vorhaben werden jetzt die Planungen erarbeitet und dann wieder dem Gemeinderat vorgelegt. Auch die zugehörigen Verträge bezüglich der Kostenübernahme durch die Bauwerber wurden in der Gemeinderatssitzung abgeschlossen.