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EBELSBACH: Ebelsbach will keine Aushöhlung des Bebauungsplans

EBELSBACH

Ebelsbach will keine Aushöhlung des Bebauungsplans

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    Immer wieder gab es im Gemeinderat Ebelsbach in letzter Zeit große Diskussionen, weil sich Bauwerber nicht an Auflagen der Bebauungspläne halten und die Gemeinderäte damit manchmal zu Entscheidungen zwingen wollen, die den Vorgaben nicht entsprechen oder noch dazu im Nachhinein von ihnen abgesegnet werden sollen. Dies will das Gremium so nicht mehr hinnehmen, so dass man einem eingereichten Tekturplan eines Bauwerbers auch bei einer erneuten Beratung die Zustimmung verweigerte.

    Ausgangspunkt war die begonnene Ausführung einer Stützmauer an einer Grundstücksgrenze direkt neben dem Gehsteig, die eine Höhe von zwei Metern einnimmt und an die sich im Grundstück noch eine weitere Stützmauer anschließt. Nachdem dies schon bei vorangegangenen Sitzungen den Räten etwas aufstieß, hatte die Verwaltung trotzdem dem Gremium den Beschluss vorgelegt, dem Bauantrag das Einvernehmen zu erteilen.

    Die Festsetzungen des Bebauungsplanes erlaubten dagegen nur eine Einfriedung bis zu einer Höhe von einem Meter, dabei sind zu den öffentlichen Verkehrsflächen Holzzäune, Bruchsteinmauerwerk oder geputzte Mauerscheiben vorzusehen. Hedi Kraft wies darauf hin, dass die bestehende Mauer weit höher sei, während sich die Nachbarn weitgehend an den Vorgaben hielten. Helmut Schöpplein sprach sich energisch gegen eine zwei Meter hohe Mauer entlang des Gehsteiges aus. Der Gemeinderat habe sich in vorausgegangen Sitzungen ausgiebig darüber ausgesprochen und dem nicht zugestimmt. Der eingereichte Tekturplan stelle sogar noch einmal eine Verschärfung der Situation dar. „Ich verstehe nicht, warum der Bauwerber nicht mit einem Kompromiss auf die Gemeinde zugeht, sondern mit einer Verschärfung der Situation.“ Man solle die Entscheidung an das Landratsamt abgeben, um nicht in einen Teufelskreis zu kommen. Schließlich gehe es auch darum, wie man sich den anderen Bürgern gegenüber zu verhalten habe.

    Bürgermeister Walter Ziegler ließ keinen Zweifel daran, dass das Landratsamt die begonnene Maßnahme als „Schwarzbau“ deklariert habe. Trotzdem könne man das Einverständnis erteilen, zumal Vorgaben des Bebauungsplanes nicht immer eingehalten würden. Christian Zehendner meinte: „Natürlich tolerieren wir immer wieder einmal kleinere Dinge von Bauwerbern, aber solche schwerwiegenden Sachen dürfen wir nicht durchgehen lassen.“ Helmut Zirnsak und Norbert Wippich sprachen von einem Präzedenzfall und kündigten an, dagegen zu stimmen. Mit 3:11 Stimmen wurde dann die Errichtung dieser Stützmauer in der Schwarzdornstraße abgelehnt.

    Zu größeren Diskussionen führte auch der Antrag auf Errichtung eines Lagerplatzes für Bauschutt in der Bahnhofstraße, zwischen der Firma Henfling und der Schlachterei der Metzgerei Häfner. Nach Rücksprache mit der Fachabteilung im Landratsamt sei nicht mit Konflikten mit der umliegenden Wohnbebauung zu rechnen. Die Staubemissionen beim Brechen des Materials soll durch den Einsatz einer mobilen Beregnungsanlage minimiert werden. Das Brechen würde sich auf zwei mal zwei Tage im Jahr und auf die Einsatzzeit von 7 bis 16 Uhr beschränken.

    Helmut Schöpplein sah für solch eine Anlage für die Bürger und Umgebung keinen Bedarf, zumal es in Stettfeld Anlieferungsmöglichkeiten gebe. „Für mich ist diese Fläche im Gewerbegebiet auch zu wertvoll, sie als Bauschuttdeponie zu nutzen und es stört den Anblick des Gewerbegebietes.“ Christian Zehendner fragte nach, ob denn die Metzgerei Häfner über dieses Vorhaben schon informiert sei. Schließlich gehe es hier um den sensiblen Bereich eines Lebensmittelbetriebes und er könne dem nicht zustimmen, wenn dies nicht geklärt sei. Bürgermeister Ziegler sah es ähnlich und meinte, man solle die Genehmigungsbehörde des Landratsamtes auf die Metzgerei und den Nahrungsmittelbetrieb extra hinweisen. Sachbearbeiter Matthias Stretz hielt es für möglich, dass dem Landratsamt diese Problematik nicht bewusst war. Schöpplein sprach auch bitumen- oder teerhaltige Abfälle an, die als Sondermüll zu behandeln wären. Gewerbeflächen für Schuttablagerungen seien zu schade. Einstimmig beschloss das Gremium, den Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung abzulehnen.

    Beim Neubau eines Wohnhauses mit Garage und Carport in Schönbach war ein besonderer „Knackpunkt“ der Wunsch nach einer „hinteren Zufahrt“ für das Baugrundstück, entweder direkt zur Kreisstraße oder über eine Grünfläche zu einem bestehenden Wirtschaftsweg. Hedi Kraft stellte fest, dass aus dem Plan nicht hervorgehe, wo diese Zufahrt entstehen soll. Einige Gemeinderäte wiesen darauf hin, dass der Bauplatz früher verkleinert wurde mit Blick auf Erschließungsbeiträge. Wenn nun eine 2. Zufahrt gewünscht werde, müsse man auch diese Konsequenz wieder neu betrachten. Matthias Stretz von der Bauverwaltung führte dazu aus, dass dies dann automatisch von der Verwaltung geprüft werde. Bei vier Gegenstimmen wurde dem Bauvorhaben zugestimmt.

    Keine Einwände gab es gegen die Errichtung einer Unterstellhalle zur Lagerung von Bauhofmaterialien auf den Grundstücken in der Nähe des Schützenplatzes durch die Gemeinde. Zustimmung gab es auch zur Nutzungsänderung als Kaltlager bei einem Wohnhaus und einem Nebengebäude in der Veitenstein–straße im Ortsteil Rudendorf.

    Der Gemeinderat befasste sich dann mit dem Bebauungsplan zur Erweiterung des Gewerbegebiets „Lohwiese“ und beschloss die Auslegung durchzuführen. Bürgermeister Walter Ziegler informierte über die gemeinsame Anschaffung einer Kanal-TV-Kamera mit den Gemeinden Sand und Zeil. Bauhofleiter Martin Horn erläuterte die technischen Details dieser Investition von weniger als 20 000 Euro. Unter Umständen könne man hier auch noch mit einer Förderung durch ILE rechnen. Das Gremium stimmte dem zu.

    Roland Metzner fragte nach dem Stand der Überprüfung einer Querungshilfe auf der Ortsdurchfahrt in Ebelsbach im Bereich der Kirche. Die Prüfung werde schon seit knapp einem Jahr gewünscht. Der Bürgermeister meinte, dass er keine Informationen dazu habe, aber nachfragen wolle.

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