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HAßFURT: Elektroschocker im Auto bringt Geldstrafe von 1600 Euro

HAßFURT

Elektroschocker im Auto bringt Geldstrafe von 1600 Euro

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    Der Prozess vor dem Haßfurter Jugendgericht wegen illegalen Waffenbesitzes endete mit einer faustdicken Überraschung. Obwohl sowohl die Staatsanwältin als auch der Verteidiger einen Freispruch beantragten, verurteilte Jugendrichter Martin Kober den bislang nicht vorbestraften Lagerarbeiter (22) zu einer hohen Geldstrafe von 1600 Euro. Zu dem Schuldspruch kam es, weil der Vorsitzende davon überzeugt war, dass ein von Polizeibeamten gefundener Elektroschocker dem jungen Mann gehörte.

    Am 13. September 2018 gab es eine größere Polizeiaktion in einem an die Haßberge grenzenden Dorf. Dabei suchten die Einsatzkräfte in erster Linie nach Rauschgift. Wie einer der damals beteiligten Polizisten im Zeugenstand aussagte, fand man aber nur leere Tütchen mit „Anhaftungen“ von Marihuana. Zu einer Anklage wegen eines Vergehens nach dem Betäubungsmittelgesetz reichte das nicht aus.

    Im Zimmer des Angeklagten aber lagen zwei Teleskop-Schlagstöcke und unter dem Fahrersitz des auf dem Hof stehenden Audi ein Elektroschockgerät, das auf den ersten Blick wie eine Taschenlampe aussieht. Während die Schlagstöcke nicht zu den verbotenen Waffen zählen, ist der Besitz des Elektroschockers strafbar.

    Jugendgerichtshelfer Franz Heinrich beschrieb den Heranwachsenden als zurückhaltenden, ruhigen und freundlichen Menschen. In der Schule sei er sehr zielstrebig gewesen und habe sie mit der Mittleren Reife abgeschlossen. Die darauf folgende Ausbildung als Mechatroniker habe er ebenfalls erfolgreich absolviert. Zurzeit befinde sich der junge Mann in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis in der Schweinfurter Großindustrie. Insgesamt bescheinigte der Pädagoge dem Angeklagten eine „solide Biografie.“

    Rechtsanwalt Thomas Drehsen wies darauf hin, dass der Audi, in dem der Elektroschocker gefunden wurde, auf den Vater des Angeklagten zugelassen sei. Sein Mandant selber fahre einen Golf. Zudem seien auf dem Gerät keine Fingerabdrücke gefunden worden. Von daher gebe es keinen Nachweis, wem das Corpus delicti gehöre.

    In seinem Plädoyer betonte er, dass in einem Rechtsstaat die Schuld des Angeklagten zweifelsfrei nachgewiesen werden müsse, bevor dieser verurteilt werden dürfe. „Vermutungen alleine“, unterstrich der Advokat, „reichen nicht aus, es müssen Beweise vorliegen.“ Da niemand mit Sicherheit sagen könne, wem das verbotene Gerät gehöre, müsse sein Mandant freigesprochen werden.

    Die Staatsanwältin wirkte etwas unentschlossen, als sie in ihrem Plädoyer erklärte: „Ich mag solche Verhandlungen nicht, weil jeder weiß, wem der Elektroschocker gehört hat.“ Da sie sich aber nicht in der Lage sah, einen Beweis für ihre Ansicht vorzutragen, beantragte sie ebenfalls einen Freispruch.

    Was dann geschah, passiert vor Gericht äußerst selten. Der Vorsitzende war nämlich im Gegensatz zu den anderen Juristen davon überzeugt, dass die verbotene Waffe dem jungen Mann gehörte, und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen á 40 Euro. In seiner Urteilsbegründung wies er insbesondere darauf hin, dass in dessen Zimmer die beiden Schlagstöcke aufgefunden worden seien. Von daher könne ihm auch die dritte Waffe zugeordnet werden. Der Richterspruch wird vorerst wohl nicht rechtskräftig, da davon auszugehen ist, dass die Verteidigung Berufung gegen das Urteil einlegen wird. (mwa)

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