An diesem Donnerstag muss sich vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Haßfurt ein Lehramtsstudent aus Unterfranken verantworten, dem vorgeworfen wird, an einer Schule im Landkreis Haßberge zwischen Mai und Dezember 2023 bei mehreren Gelegenheiten und heimlich Schüler im Rahmen des Schwimmunterrichts in Umkleideräumen gefilmt zu haben. Der Student, der an der Schule als Aushilfslehrkraft tätig war, soll aus den Videoaufnahmen der Jungen im Alter von sechs bis zwölf Jahren teilweise Bildcollagen mit kinderpornografischen Inhalten angefertigt haben. Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt.
Die Anklage lautet demzufolge auf Besitz von Kinderpornografie, die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches und von Persönlichkeitsrechten durch die Herstellung unberechtigter Bildaufnahmen.
Entscheidende Hinweise kamen aus den USA
In den Fokus der Ermittler war der Mann durch Hinweise des "National Center for Missing & Exploited Children" (NCMEC, zu Deutsch: "Nationales Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder") geraten, einer privaten gemeinnützigen Organisation in den USA, die für die großen Internet-Anbieter überwacht, ob jemand Kinderpornos besitzt oder tauscht.

Im Januar hatte daraufhin eine Wohnungsdurchsuchung bei dem Lehramtsstudenten stattgefunden, bei der die Einsatzkräfte dann tatsächlich kinderpornografisches Bild- und Videomaterial gefunden haben und auch auf die in der Schule angefertigten Aufnahmen gestoßen sein sollen. An der betroffenen Schule hatte es daraufhin eine Informationsveranstaltung für die Eltern aller Schülerinnen und Schüler gegeben, an der neben dem Schulamt und der Schulleitung die Kriminalpolizei Schweinfurt und das Kriseninterventions- und -bewältigungsteam bayerischer Schulpsychologinnen und Schulpsychologen (KIBBS) teilnahmen.
Es ist nur ein Verhandlungstag angesetzt
Unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe hatte die Schule den Mann von seiner Aufgabe als Aushilfslehrer entbunden. Laut früheren Angaben war der Angeklagte gegenüber den Strafverfolgungsbehörden kooperativ und blieb auf freiem Fuß. Für den Prozess ist ein Tag angesetzt. Nach dem Strafgesetzbuch sieht der Gesetzgeber für Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte (Paragraf 184b) eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. Der Strafrahmen für die Verletzung höchstpersönlicher Lebensbereiche (Paragraf 201) reicht von der Geldstrafe bis zwei Jahre Freiheitsentzug.
Wichtiger Hinweis: Das Amtsgericht Haßfurt hat den Gerichtstermin via Mitteilung von Mittwochvormittag kurzfristig aufgehoben. Der Prozess muss also verschoben werden.