Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Haßberge
Icon Pfeil nach unten
Haßbergkreis
Icon Pfeil nach unten

Kreis Haßberge: Erleichterung für Pflegebedürftige im Landkreis Haßberge

Kreis Haßberge

Erleichterung für Pflegebedürftige im Landkreis Haßberge

    • |
    • |
    Vera Ksinski vom Pflege-Netzwerk (links) und Kathrin Glaubrecht vom Pflegestützpunkt Haßberge informieren über das Schulungsangebot.
    Vera Ksinski vom Pflege-Netzwerk (links) und Kathrin Glaubrecht vom Pflegestützpunkt Haßberge informieren über das Schulungsangebot. Foto: Gudrun Johannes

    Der Pflegestützpunkt Haßberge weist auf die Möglichkeit hin, den Entlastungsbetrag für Menschen mit Pflegegrad flexibler abzurechnen. Wie bisher, können Pflegebedürftige, die zu Hause leben und dort gepflegt und betreut werden, die Kosten für diese Unterstützung im Alltag über den Entlastungsbetrag abrechnen. Neu ist, dass seit 2021 die hilfeleistende Person nicht an einen Träger angebunden sein muss, schreibt das Landratsamt Haßberge. Sie agiert vielmehr als eine „ehrenamtlich tätige Einzelperson“.

    Ab Pflegegrad 1 steht jedem Pflegebedürftigen monatlich der Entlastungsbetrag von 125 Euro zur Verfügung. Dieser Betrag kann beispielsweise für die Unterstützung im Haushalt oder die Begleitung zum Arzt oder bei Spaziergängen genutzt werden. Seit langem ist hier die Nachfrage größer als das Angebot. Aus diesem Grund wurde die Möglichkeit geschaffen, den Entlastungsbetrag auch für die Hilfeleistung von Einzelpersonen abzurechnen. Das heißt, dass auch Personen, die bereits Pflegebedürftigen zur Hand gehen, eine kleine Aufwandsentschädigung von den Versicherten erhalten können.

    Ehrenamtlich tätige Einzelpersonen müssen entweder eine Ausbildung im sozialen, medizinischen, pflegerischen oder hauswirtschaftlichen Bereich vorweisen. Alternativ kann eine achtstündige Fortbildung bei der Fachstelle Demenz und Pflege absolviert werden.

    Die pflegebedürftige Person darf nicht mit dem oder der Ehrenamtlichen verwandt oder verschwägert sein oder in einem Haushalt leben. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre und es dürfen nicht mehr als drei Pflegebedürftige pro Monat unterstützt werden.

    Bei Interesse an einer Schulung zur ehrenamtlich tätigen Einzelhelferin oder zum ehrenamtlich tätigen Einzelhelfer hat, stehen Kathrin Glaubrecht (Tel.: (09521) 27395) und Vera Ksinski (Tel.: (09521) 27396) zur Verfügung. Weitere Informationen  gibt es bei der Fachstelle für Demenz und Pflege unter Tel.: (0931) 20781440 oder per E-Mail an info@demenz-pflege-unterfranken.de

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden