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Bamberg/Knetzgau: Fall der erschossenen Hündin bei Knetzgau: Jäger geht nach Urteil in Revision

Bamberg/Knetzgau

Fall der erschossenen Hündin bei Knetzgau: Jäger geht nach Urteil in Revision

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    Mara, die Hündin eines Ehepaars aus Österreich, wurde im Juli 2022 bei Knetzgau von einem Jäger erschossen.
    Mara, die Hündin eines Ehepaars aus Österreich, wurde im Juli 2022 bei Knetzgau von einem Jäger erschossen. Foto: Birgit Brunner

    Es ist ein Schritt, den viele Prozessbeobachterinnen und -beobachter erwartet hatten: Der wegen der grundlosen Tötung eines fremden Hundes verurteilte Jäger aus dem Landkreis Haßberge geht gegen die Entscheidung des Landgerichts Bamberg vor. Wie ein Gerichtssprecher mitteilte, habe der Angeklagte Revision eingelegt. Damit muss sich nun aller Voraussicht nach das Bayerische Oberste Landesgericht mit dem Fall befassen.

    Das Landgericht Bamberg hatte Mitte Dezember in der Causa "Mara", die über die Region hinaus für Bestürzung sorgte, ein unerwartet hartes Urteil gesprochen. Es verdonnerte den 78-jährigen Jäger zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung, weil er das freilaufende Tier auf einer Mainwiese bei Knetzgau im Landkreis Haßberge ohne triftigen Grund erschossen haben soll. Die Berufungskammer verurteilte den Mann wegen quälerischer Misshandlung von Wirbeltieren, Töten von Wirbeltieren und Sachbeschädigung.

    Amtsgericht hatte deutlich milder entschieden

    Ein Jahr zuvor hatte das Amtsgericht Haßfurt deutlich milder entschieden. Es verhängte im November 2023 eine Strafe von 140 Tagessätzen zu je 40 Euro – wegen Vergehens nach dem Tierschutzgesetz. Verteidigung und Staatsanwaltschaft gingen damals in Berufung.

    Die Besitzer des Hundes, ein österreichisches Ehepaar, hatten im Juli 2022 nach einer Kanutour auf dem Main unweit des Knetzgauer Kraftwerks Halt gemacht. Dort sprang das Tier unangeleint auf die nahegelegene Mainwiese. Der Angeklagte soll den Hund entdeckt und aus seinem Auto heraus ohne Grund geschossen haben. 

    Der Jäger gab an, die Hündin habe einem Hasen nachgestellt und somit gewildert. Hinweise darauf, dass das wegen eines Hüftleidens mit Arthrose eingeschränkte Tier dazu in der Lage gewesen sein könnte, hatten weder das Amtsgericht noch das Landgericht gesehen.

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