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"Flohmarkt-Verbot ist Beamtenwillkür"

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"Flohmarkt-Verbot ist Beamtenwillkür"

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    "Flohmarkt-Verbot ist Beamtenwillkür"
    "Flohmarkt-Verbot ist Beamtenwillkür" Foto: Haas

    Sonntagvormittag beim Parkplatz des Raststätte: Eine Menschentraube hat sich dort gebildet. Mittendrin drin stehen zwei Polizisten, die mit Händlern und Besuchern diskutieren. "Flohmarktverbot = Beamtenwillkür" und anderes steht auf Plakaten, die an Wohnwägen und Wänden hängen. Viele unterschreiben auf einer Liste "Gegen Beamtenwillkür und für Weiterführung des Flohmarktes". Doch jetzt ist erstmal Schluss mit Demo, denn "wir haben uns die Genehmigung zu spät geholt", erklärt Jürgen Walz vom Euro Rastpark.

    Der hatte sich zusammen mit den Veranstaltern Melitta und Edgar Laschinger für eine "Demo gegen Beamtenwillkür" und für mehr Bürgernähe entschlossen. Ihre Wut richtet sich vor allem gegen das Landratsamt, genauer gesagt gegen einen Mitarbeiter des Amtes. Eine Stellungnahme war gestern dazu nicht mehr zu bekommen.

    Laut Walz entschloss sich der Mitarbeiter des Amtes in der vergangenen Woche dazu, den Flohmarkt nach zehn Jahren zu verbieten, und zwar mit der Begründung, dass dadurch die Sonntagsruhe gestört werden könne. Dieses Gesetz gebe es immerhin schon seit 16 Jahren. Also woher komme nun dieser plötzliche Sinneswandel?

    Dieser hänge mit einer Kontrolle zusammen. Mitte November habe das Landratsamt die Polizei zum Flohmarkt geschickt. Es seien 120 Aussteller nach einem Gewerbeschein gefragt worden. 18 Personen hatten einen. Die müssten jetzt mit einer saftigen Geldstrafe rechnen, denn auf einem solchen Markt dürfe kein gewerblicher Handel stattfinden.

    Daraufhin wurden die Veranstalter Edgar und Melitta Laschinger aktiv. Sie kommen aus Bischberg und organisieren schon lange solche Märkte und seit zehn Jahren auch den in Knetzgau, denn damals wurde der Rasthof eröffnet. Ihr Vorschlag ans Landratsamt: Alle Aussteller müssen sich künftig ihre "nicht gewerbliche" Tätigkeit schriftlich bestätigen lassen. Im persönlichen Gespräch wurde im Landratsamt Einigung erzielt, bis der Mitarbeiter dazu gekommen sei und statt auf das Gewerberecht auf die Sonn- und Feiertagsverordnung verwiesen habe und das Verbot aussprach. "Wir baten ihn doch wenigstens bis nächste Woche zu warten, weil die vielen Händler und Besucher nicht mehr rechtzeitig informiert werden können", sagt Melitta Laschinger dazu.

    Doch sie fand keine Gnade, im Gegenteil, laut Laschinger, entgegnete der Landratsamt-Mitarbeiter: "Jedes weitere Wort erhöht Ihre Strafsumme".

    Die läge bei bis zu 10 000 Euro. Doch die Laschingers und Walz ließen sich nicht einschüchtern und machten in einem Flugblatt deutlich: "Wir alle dürfen uns diese Behandlung nicht gefallen lassen und müssen uns öffentlich wehren". Nicht nur weil ihnen und den vielen Ausstellern ein Geschäft kaputt gemacht werden solle, so erklären sie, sondern weil die ganze Region von diesen Märkten profitiere. "Es kommen an guten Tagen 150 Anbieter und über 5000 Besucher nach Knetzgau", macht Melitta Laschinger deutlich.

    Nicht nur aus dem ganzen Landkreis, sondern auch von weit außerhalb kämen Besucher, um mal wieder nach Herzenslust zu feilschen, gemeinsam in einer Gaststätte im Landkreis Mittag zu essen. "Dies alles kaputt zu machen, das ist doch gerade heutzutage genau der falsche Weg", erregt sich Jürgen Walz, der für solche "Beamtenwillkür" kein Verständnis hat, wodurch ja auch wertvolle Arbeitsplätze nicht nur gefährdet würden.

    Er verweist auch darauf, dass die Gemeinde Knetzgau dem Flohmarkt positiv gegenüberstehe und von Kontrolle oder gar Verbot nichts halten würde.

    So schnell wollen sich aber die Veranstalter nicht unterkriegen lassen, und eine Mutter, die an diesem Sonntag extra von weither zum Flohmarkt gekommen war, die wird schon in der kommenden Woche auf das Landratsamt gehen. "Das ganze Weihnachtsspielzeug haben meine Kinder gebastelt und was ist jetzt?" Das solle ihr der Landratsamts-Mitarbeiter dann eben abkaufen, erklärt sie.

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