Die Agentur für Arbeit Schweinfurt und ihre n Geschäftsstellen Bad Kissingen, Bad Neustadt und Haßfurt stellen ab dem 1. Mai auf ein reines Terminvergabesystem um. Dies bedeutet, dass Bürgerinnen und Bürger für alle Anliegen, einschließlich Arbeitslosmeldungen und allgemeiner Anfragen, zwingend vorab einen Termin vereinbaren müssen, sofern sie diese nicht über die digitalen Dienstleistungen der Agentur für Arbeit (eServices) erledigt werden können, heißt es in einer Pressemitteilung der Arbeitsagentur.
Dieser Schritt dient dazu, Wartezeiten zu reduzieren und Abläufe zu optimieren. Durch die vorherige Terminplanung können sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Agentur für Arbeit auch besser auf die Bedürfnisse der Ratsuchenden vorbereiten und die Beratungsgespräche effizienter gestalten.
Wichtiger Hinweis: Ab dem 1. Mai ist ein spontaner Besuch ohne vorherige Terminvereinbarung nur noch in Ausnahmefällen und in akuten Notlagen möglich.
Termine können unter www.arbeitsagentur.de/vor-ort/schweinfurt oder unter Tel.: (0800) 45555-00 vereinbart werden.